S
shrobloc
Hallo zusammen,
wir sind seit Kurzem Eigentümer dreier Grundstücke, zwei davon sind Bauland, eins ist Grünland. Über das Grünland verlaufen Hochspannungsleitungen. Da auf dem Grünland eine Streuobstwiese zu errichten ist (Ausgleichsfläche), haben wir uns ein wenig Gedanken zu den Leitungen gemacht.
Die Leitungen verlaufen, wir wir finden, relativ flach über dem Grünland und beschränken uns daher bei der Pflanzung der Bäume. Wir wüssten nun gerne, ob die Leitungen so tief hängen dürfen. Es gibt doch sicherlich Vorgaben hinsichtlich der Mindesthöhe, oder?
Bei einer Internetrecherche habe ich viel Seiten gefunden, die Mindesthöhen ansprechen, aber weder konkrete Angaben machen noch eine rechtliche Quelle nennen. Hier wäre ich für Hilfe sehr dankbar.
Man findet auch relativ viel zu Entschädigungszahlungen, allerdings immer nur bezüglich des Netzausbaus. Für bestehende Leitungen gibt es hier nichts, oder?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Bianca und Robin
wir sind seit Kurzem Eigentümer dreier Grundstücke, zwei davon sind Bauland, eins ist Grünland. Über das Grünland verlaufen Hochspannungsleitungen. Da auf dem Grünland eine Streuobstwiese zu errichten ist (Ausgleichsfläche), haben wir uns ein wenig Gedanken zu den Leitungen gemacht.
Die Leitungen verlaufen, wir wir finden, relativ flach über dem Grünland und beschränken uns daher bei der Pflanzung der Bäume. Wir wüssten nun gerne, ob die Leitungen so tief hängen dürfen. Es gibt doch sicherlich Vorgaben hinsichtlich der Mindesthöhe, oder?
Bei einer Internetrecherche habe ich viel Seiten gefunden, die Mindesthöhen ansprechen, aber weder konkrete Angaben machen noch eine rechtliche Quelle nennen. Hier wäre ich für Hilfe sehr dankbar.
Man findet auch relativ viel zu Entschädigungszahlungen, allerdings immer nur bezüglich des Netzausbaus. Für bestehende Leitungen gibt es hier nichts, oder?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Bianca und Robin