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Escroda
Wer sagt das?Allerdings befindet sich der Teil des Grundstücks, der sich als Standort für ein weiteres Haus anbietet, im Außenbereich.
Du meinst den Ausschnitt aus dem BayernAtlas?Auf dem anderen das Ausmaß des Innenbereichs.
Du meinst die rötliche Fläche? Diese hat keinerlei planungsrechtliche Bedeutung.Es ist sozusagen genau der Teil des Grundstücks der Schwiegermutter ausgespart vom innenbereich sowie das andere angrenzende Grundstück.
Wo willst Du denn bauen? Östlich vom Bestandshaus?das Hinterland
Nein.Oder wäre es schlauer, das Haus in den Garten des bereits vorhandenen Hauses zu setzen
Kann man machen. Allerdings sehe ich hier gar nicht die Notwendigkeit. Eine wohlwollende Genehmigungsbehörde kann durchaus nach §34 Baugesetzbuch genehmigen.Ich hatte gehofft, dass bspw. durch eine Einbeziehungssatzung eine Möglichkeit besteht dort zu bauen.
Ja, der Flächennutzungsplan ist nur vorbereitende Bauleitplanung. Er schafft kein Baurecht. Er grenzt nicht Außenbereich von Innenbereich ab. Aber er ist eine Absichtserklärung der Gemeinde. Er macht das Grundstück zu Bauerwartungsland. Zur Entwicklung von Bauland hier einen Bebauungsplan aufstellen zu müssen, wäre für diese kleine Fläche unangemessen.