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Jochen Stolz M
Hallo Zusammen und Danke fuer Eure Zeit....
Wir haben ein Problem mit dem Ablauf einer Aussendusche auf einer Dachterrasse. Der Bauträger hat leider nicht kalkuliert das der Bereich der Dusche etwas niedriger auf der Terrasse als der Rest sein wollte und auch mit einen eigenen Abfluss. Somit laeuft das Duschwasser nun ueber die halbe Terrasse bis zu einem der 2 Abfluesse. Ich kann es mit einer kleinen Gummiwand, oder zementierter / gefliester Wand ( ca 1,20m weit ) zu einem anderen Abfluss fuehren... da laeuft es aber von alleine leider nicht hin... Ich moechte auch nicht die Fliesen und Dachdaemmung oeffnen um den Duschbereich nach untern zu verlegen. Hier meine Frage... Da das Objekt waehrend unserer Abwesenheit auch legal an Urlauber vermietet werden soll, sollte es legal und DIN Norm konform sein oder aehnlich... Ich beziehe mich hiermit auf die Groesse, Form etc des Elements das das Wasser hindert auf den Rest der Terrasse zu fliessen bzw das Element / Objekt das das Wasser zum Abfluss als Barriere fuehrt... Gibt es ein Mindestmaß z.B. 5cm hoch und 5 cm breit oder sogar 90 cm und 10cm breit etc etc damit diese Minimauer oder sagen wir mal Hilfe zum Entwaessern rechtlich nicht bedenklich ist... Stichwort Stolperfalle! Ich stelle mir vor das jemand diese Schwelle uebersieht, faellt und uns rechtlich verantwortlich macht falls wir die Normen nicht einhalten... Fuer Hilfe und Tipps waere ich sehr dankbar.... ich denke deutsche Rechts / Sachlage waere die Basis! Vielen Dank! Jochen aus Teneriffa!
Wir haben ein Problem mit dem Ablauf einer Aussendusche auf einer Dachterrasse. Der Bauträger hat leider nicht kalkuliert das der Bereich der Dusche etwas niedriger auf der Terrasse als der Rest sein wollte und auch mit einen eigenen Abfluss. Somit laeuft das Duschwasser nun ueber die halbe Terrasse bis zu einem der 2 Abfluesse. Ich kann es mit einer kleinen Gummiwand, oder zementierter / gefliester Wand ( ca 1,20m weit ) zu einem anderen Abfluss fuehren... da laeuft es aber von alleine leider nicht hin... Ich moechte auch nicht die Fliesen und Dachdaemmung oeffnen um den Duschbereich nach untern zu verlegen. Hier meine Frage... Da das Objekt waehrend unserer Abwesenheit auch legal an Urlauber vermietet werden soll, sollte es legal und DIN Norm konform sein oder aehnlich... Ich beziehe mich hiermit auf die Groesse, Form etc des Elements das das Wasser hindert auf den Rest der Terrasse zu fliessen bzw das Element / Objekt das das Wasser zum Abfluss als Barriere fuehrt... Gibt es ein Mindestmaß z.B. 5cm hoch und 5 cm breit oder sogar 90 cm und 10cm breit etc etc damit diese Minimauer oder sagen wir mal Hilfe zum Entwaessern rechtlich nicht bedenklich ist... Stichwort Stolperfalle! Ich stelle mir vor das jemand diese Schwelle uebersieht, faellt und uns rechtlich verantwortlich macht falls wir die Normen nicht einhalten... Fuer Hilfe und Tipps waere ich sehr dankbar.... ich denke deutsche Rechts / Sachlage waere die Basis! Vielen Dank! Jochen aus Teneriffa!
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