Dehnfuge zwischen 2 Reihenhäusern - Verantwortung in DIN Norm?

4,30 Stern(e) 4 Votes
C

Chris1110

Guten Tag zusammen,

wir sind ein einzelnes Reihenmittelhaus, an das nun Angebaut wurde, die Außenwand zu Nachbarn ist Kalksandstein, dürfte 17,5 cm dick sein, unverputzt.

Der Nachbar hat in Holzständerbauweise Fertigbau angebaut.
Nun ist zwischen unseren Häusern eine ca. 5 cm breite Fuge offen, wie mir mein Bauträger sagte, ist der Anbauende für die Schließung verantwortlich.
Laut meinen Informationen müsste diese durch das einschieben von Steinwolle-Streifen und/oder Kompriband und einer Schiene abgedichtet werden, zusätzlich müsste wohl vom Blechner ein Überhang am Dachanschluss erfolgen, so dass zwischen die Häuser kein Wasser kommt.

Mein Nachbar zeigt sich dahingehen ahnungslos, verweist darauf er habe ein konzipiertes "Einzelhaus" obwohl seine Holzständerwand die an mich grenzt ja auch offene Fugen hat in die Feuchtigkeit eindringen könnte.

Gibt es dahingehend eine DIN-Norm oder einen Text in dem eindeutig gesagt wird das er als Anbauender verantwortlich ist?

Mit Sorge sehen ich nämlich dem Winter entgegen, sollte er dahingehend nicht tätig werden.
Wobei die Frage ist ob Kompriband und die Schiene überhaupt ausreichen, siehe Kältebrücke...die Streifen Steinwolle würde ich zur Not noch selbst einbringen, aber den Rest bin ich nicht bereit zu bezahlen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
tomtom79

tomtom79

Warum sollte der anbauende allein dafür verantwortlich sein? Das erschließt sich mir nicht und klingt unlogisch.

Kosten teilen heißt es hier vermutlich.
 
11ant

11ant

Wir sind ein einzelnes Reihenmittelhaus, an das nun Angebaut wurde, [...] Der Nachbar hat in Holzständerbauweise Fertigbau angebaut. Nun ist zwischen unseren Häusern eine ca. 5 cm breite Fuge offen, wie mir mein Bauträger sagte, ist der Anbauende für die Schließung verantwortlich. [...] Mein Nachbar zeigt sich dahingehen ahnungslos, verweist darauf er habe ein konzipiertes "Einzelhaus" obwohl seine Holzständerwand die an mich grenzt ja auch offene Fugen hat in die Feuchtigkeit eindringen könnte.
Gäbe es wirklich einen Bauträger für die Reihenhauszeile, dann gäbe es das Problem nicht. Du warst also so kühn, als Einzelbauherr ein zunächst freistehendes Reihenmittelhaus zu bauen, an das dann unkonzertiert Nachbarhäuser drangebastelt werden (?) - aua. Da hätte ich einen netten Gruselroman für Dich, nämlich die Geschichte von @goalkeeper: https://www.hausbau-forum.de/threads/reihenendhaus-mit-gue-in-eigenregie-bauen.31198/
Warum sollte der anbauende allein dafür verantwortlich sein? Das erschließt sich mir nicht und klingt unlogisch.
Kosten teilen heißt es hier vermutlich.
Einen beiderseitigen Kostenbeitrag halte ich hier auch für zweckmäßig. Deiner Einschätzung als "unlogisch" möchte ich jedoch widersprechen: wenn ich umgekehrt ein Reihenhaus abreiße, trifft mich allein die Verantwortung dafür, die Nachbarhäuser nicht zu beschädigen oder zu gefährden. Wenn der Nachbar die Fuge nun allein der Güte der Götter überläßt, wird ein eventuell dort eingebautes Material sich ungeschützt vollsaugen und die Wand des Hauses des TE beschädigen. Ich halte eine freundliche anwaltliche Aufforderung für angebracht, der Nachbar möge seinen Haushersteller zur Auskunftserteilung anweisen, wie man sich die ganze Chose vorstellen darf. Angesichts der unterschiedlichen Materialien und Bauzeitpunkte kommt hier der Trennfuge eine erhebliche Bedeutung als Arbeitsfuge zu, die ich tunlichst frei ließe, belüften und nur rundum an den Rändern abdichten würde. Diese Fuge ist kein Lidstrich, den man auch mal weglassen kann, sondern ein sehr ernst zu planendes und auszuführendes Bauteil. Als Verantwortlichen sehe ich dabei klar den Letztbauenden. Und - auch deshalb würde ich auf den Anwalt nicht verzichten - die ganze Arie gehört einvernehmlich abgestimmt. Mit Herrn Komischervogel als Nachbarn wünsche ich noch viel Spaß, möglichst ohne daß erst serbische Kumpels zu @HilfeHilfe eilen müssen ;-)
 
tomtom79

tomtom79

Be
Einen beiderseitigen Kostenbeitrag halte ich hier auch für zweckmäßig. Deiner Einschätzung als "unlogisch" möchte ich jedoch widersprechen: wenn ich umgekehrt ein Reihenhaus abreiße
Wie jetzt müssen beide oder muss nur der Anbauende? Du wiedersprichst dir doch.

Ich sage beide müssen zahlen.

Beim abriss was kann man verlangen die Fassade zu schützen mit Folie, oder sogar verputzen? Ich würde sagen es kommt drauf an.
 
Tassimat

Tassimat

Laut meinen Informationen müsste diese durch das einschieben von Steinwolle-Streifen und/oder Kompriband und einer Schiene abgedichtet werden, zusätzlich müsste wohl vom Blechner ein Überhang am Dachanschluss erfolgen, so dass zwischen die Häuser kein Wasser kommt.
Costa quanta? Von welchen Beträgen reden wir?

Mein Nachbar zeigt sich dahingehen ahnungslos, verweist darauf er habe ein konzipiertes "Einzelhaus"
Ahnunglos im Sinne von technischem Sachverstand, wie man das richtig löst? Ist ihm die Gefahr eindringenden Wassers wirklich egal?
Oder geht es ihm darum nichts bezahlen zu müssen?
 
H

hampshire

Mein Nachbar zeigt sich dahingehen ahnungslos, verweist darauf er habe ein konzipiertes "Einzelhaus" obwohl seine Holzständerwand die an mich grenzt ja auch offene Fugen hat in die Feuchtigkeit eindringen könnte.
Ich würde es erst noch einmal mit Argumenten versuchen:
  1. Kein Einzelhaus wird dafür gebaut um in 5cm Abstand eine Wand daneben stehen zu haben.
  2. Wenn die Lücke frei bleibt nehmen unsere Häuser Schaden.
  3. Aufgrund der Baumaterialien vermutlich Deins schneller als meins, das hält den ersten Winter noch aus. (Haltlose Behauptung aber was soll's)
Das Ganze kann ja nicht fürchterlich teuer sein. Möglicherweise ist Deinem Nachbarn gerade das Geld knapp geworden. Eine Lösung ist ja auch die Arbeiten ausführen zu lassen und bei der Zwischenfinanzierung auszuhelfen (wenn das bei Dir drin ist). Letztlich wirst Du ja hoffentlich nicht so dumm sein, die Lücke offen zu lassen und Dein Haus in zu Gefahr bringen nur weil es um ein paar Kröten geht. Gemacht wird's also sowieso, wenn Sturheit, Prinzipienreiterei oder sonst irgendein irrationaler Aspekt die Vernunft ausblendet.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
Im Forum Dämmung / Isolation gibt es 1020 Themen mit insgesamt 7763 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Dehnfuge zwischen 2 Reihenhäusern - Verantwortung in DIN Norm?
Nr.ErgebnisBeiträge
1KNX-Planung bei Bau mit Bauträger 23
2Verhalten bei drohendem Verzug durch Bauträger 48
3Grundstück - Kann man heute überhaupt noch ohne Bauträger bauen? 64
4Bauträger verlangt Anzahlung für Zeichnungsbeginn 42
5Herangehensweise Erstkontakt Bauträger & Fertigbauanbieter 24
6Bauträger verweigert Herausgabe von Unterlagen 32
7Fliesen gebrochen Gewährleistung? Neubauwohnung vom Bauträger 13
8Erstes Gespräch mit Bauträger - erste Zahlen... 64
9Muss der Bauträger das Bodengutachten herausgeben? 18
10Bauherrenseitig beim Bauen mit Bauträger 16
11Kauf vom Bauträger Ende des Jahres - Finanzielle Einschätzung 12
12Bauträger ändert Grundstücksgröße 25
13KfW 261 wenn Bauträger bereits Fördermittel beantragt hat 11
14Massiv-Fertighaus oder Bauträger - Erfahrungen? 33
15Falschaussage Vertriebspartners bei Bauträger 12
16Bauträger-Neubau: Zwei Wohnungen kaufen und danach vereinigen 18
17Würdet ihr nochmal selber bauen oder Bauträger? 31
18Zusätzliche Baukosten bei Hausbau mit Bauträger 88
19Bauträger in SH gesucht - Erfahrungen 28
20Ärger mit dem Bauträger wissen nicht mehr weiter 13

Oben