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Escroda
Ja, aber da hätte er gegen den Kapitalisten in mir den Kürzeren gezogen.Der Kommunist in dir hätte das Grundstück dann wohl der Stadt überschrieben um bezahlbaren Wohnraum für die Allgemeinheit zu schaffen?
... halte ich zwar für sehr unwahrscheinlich, jedoch fällt es mir auch schwer, an eine schlampige Planung zu glauben, so dass die Gegenseite ja irgendetwas als Rechtfertigung in der Hand haben muss und das wäre IMHO eine mögliche Strategie.Sittenwidrigkeit
Merkwürdig - aber dazu kenne ich mich mit den Gepflogenheiten in Bayern nicht aus. Bei uns hättest Du gar keine Info bekommen.Wir wurden grundsätzlich nicht in den Genehmigungsablauf eingebunden und erst vor 2 Tagen mit dem Schrieb der Genehmigung informiert.
Mit der Novellierung der BayBO im Februar dieses Jahres wurde auch Art. 66 Nachbarbeteiligung geändert. In den Vollzugshinweisen steht dazu:
... Mit der Streichung der bisherigen Sätze 2 bis 5 des Art. 66 Abs. 1 macht der Gesetzgeber klar, dass die Nachbarbeteiligung vollständig in der Hand des Bauherrn und des von ihm zu bestellenden Entwurfsverfassers liegt. ...
Vollständig und brauchbar im Sinn von Art. 51 Abs. 1 Satz 2 ist nur ein Bauantrag, für den die erforderliche Nachbarbeteiligung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt worden ist. ...
Ob im Umkehrschluss bei nicht ordnungsgemäßer Nachbarbeteiligung der Bauantrag unbrauchbar ist, muss Dein Anwalt herausfinden.
Ja schon, kann ja nicht sein, dass ein Nachbar, der sich tot stellt, den Bau verhindert, aber genausowenig kann es sein, dass ein Bauherr, der keine Lust hat, mit den Nachbarn zu sprechen, einfach behauptet, niemanden erreicht zu haben. Aber wie gesagt, da bin ich mit der alltäglichen Praxis in Bayern nicht genug vertraut.Mein Architekt meinte bei unserem Bau damals, dass es zwar von Vorteil wäre, wenn alle Nachbarn unterschreiben, es aber auch ohne deren Unterschrift ginge, das Genehmigungsverfahren dauere dann halt länger.
Wenn tatsächlich ein formeller Fehler vorläge, wäre IMHO die Baugenehmigung nichtig.Danke für den Hinweis mit dem formellen Fehler, was hätte das zur Folge?
Skandal! Keine Macht für Niemand! Großgrundbesitzer enteignen!Was sagt der Kommunist dazu?
Gut, dass wir in einer sozialen Marktwirtschaft leben und im Bund und den Ländern keine Partei mehr die absolute Mehrheit hat.
Es scheint, als hättet Ihr Euch in ein Haifischbecken begeben, und nun schauen wir mal, ob der Käfig, den Ihr gebaut habt, auch hält.wenn der Käufer ein Investor ist, deren einziges Interesse eben auch seiner Gewinnmaximierung gilt.
Berichte mal, wie's weitergeht.