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nordanney
Wenn er erbt uns selbst einzieht, muss er gar nicht versteuern. Auch wenn das Haus € 5 Mio. Wert hat (maximal 200qm Wohnfläche - ansonsten fallen Steuern für die überschießende Fläche an). Eigennutzung dann 10 Jahre nötig.Wenn er selber das Objekt nutzt und es hätte z.B. 600Ts müsste er dann die 200 nicht versteuern?
Jep. (Oder Nießbrauch). Ich würde es aber formal verkaufen, da eine Schenkung im Pflegefall "rückabgewickelt" werden könnte (vereinfacht gesprochen).In Zusammenfassung ist es wohl das Beste, das Objekt komplett zu verschenken.
Infolge des Wohnrechts und des dadurch sinkenden Wertes könnte der Freibetragswert in Höhe von 400Ts gegebenenfalls unterschritten werden.
Sind fix.Sind die Notariatskosten fix nach einer Gebührentabelle oder frei verhandelbar?
Entweder das Haus hat einen vollen Wert (ohne Belastung wie Wohnrecht), oder der Vertrag setzt sich aus zwei Werten zusammen (reduzierter Hauswert + korrespondierender Wert der Belastung).Gilt dafür auch die Wertreduzierung durch das Wohnrecht?, denn der Wert ist ja wohl die Grundlage der Gebühr?
Monatskaltmiete x Restlebenserwartung, abgezinst auf den heutigen Tag.Gibt es Informationen über den durch das einschränkende Wohnrecht sinkenden Restwert (ca. in %)?