Sagen Diejenigen die dann die Rechnung bezahlen müssen...sprich die Besitzer der Häuser.
So schmerzlich das auch sein sollte, die haben dann bei
wesentlichen Punkten einfach geschlafen, waren naiv oder blauäugig! Wer ist hierfür in die Verantwortung zu nehmen?
Man kann von Bauherren (rechtsfähiger Vertragspartner) erwarten, dass sie sich darüber im Klaren sind, was sie dort jeweils unterschreiben. Wenn sie fachlich hierzu nicht in der Lage sind, können sie sich externer, verkaufsunabhängiger Hilfe von objektiven Fachleuten bedienen, kostet meist nur Pillepalle im Vergleich zum Gesamtinvest!
Bunte Verkaufsprospekte sind meilenweit von tatsächlichen Erfordernissen/ Notwendigkeiten des individuellen Bauvorhabens entfernt.
Eine gewisse Eigenverantwortung im Vorfeld ist m.E. Bauherren durchaus zuzumuten. Wer quasi einen "Blanko-Scheck" ausstellt, muss sich nachträglich nicht wundern, dass dieser auch eingelöst wird.
Ich habe im Rahmen meiner Gutachtertätigkeit viel mit Murksanlagen zu tun. Manchmal lässt sich nachträglich noch etwas korrigieren bzw. „gerade biegen“, in anderen Fällen besteht kaum noch Aussicht auf „Heilungserfolg“.
Es wird vorschnell und übereilt auf die „bösen“ Hersteller oder Heizungs- bzw. Anlagenbauer gewiesen oder diese „verrissen“! Überwiegend unberechtigt, Betrug und arglistige Täuschung ausgenommen. Letztere sind tatsächlich Einzel- bzw. seltene Ausnahmefälle!
Rein fachliche Gesichtspunkte werden von Laien nicht verstanden, wie auch, da die Ausbildung fehlt! Mitunter helfen da Gleichnisse :
Wenn ich mit meinem Hund spazieren gehen, nimmt er so viel Leine, wie ich ihm gestatte. Mache ich ihn von der Leine los, nimmt er Alles. Halte ich ihn kurz, läuft er, wie gewünscht, „bei Fuß“ !
Die Standardverträge der GU/GÜ sind vom fachlichen Inhalt meist nach dem Muster „Leine los“ bzw. „Leine erheblich lang“. Das kann man ihnen als im Wettbewerb stehenden Marktteilnehmern zunächst nicht zum Vorwurf machen, da dieses Konzept von Bauherren hinreichend bedient bzw. angenommen wird.
Die Dunkelziffer, wo hierdurch für den Bauherren (Betrieber) nachfolgend dauerhaft wesentlich höhere Verbrauchskosten entstehen, als eigentlich normal wäre, ist erheblich!
Dieses „Schadensbild“ ist m.E. hausgemacht!
Wer den Standardvertrag eines GU/GÜ ohne fachliche Begleitung unterschreibt, hat schon mal verloren! Verlangt man hier zusätzliche Effizienz- bzw. Verbrauchskosten
sichernde Zusätze, trennt sich die Spreu vom Weizen relativ schnell !
v.g.