Handwerker bohrt Elektro-Leitung an - wer haftet?

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Musketier

Musketier

Du willst vom Forum ernsthaft eine Rechtsberatung? Du weißt schon, dass das den beratenden Berufen vorbehalten ist.

Wenn ich mich an das Fach Recht in meiner Weiterbildung erinnere, haftet der Handwerker für Schäden, die er anrichtet.
Ob das jetzt aber durch deinen Satz "ok, machen wir so" aufgehoben wird? Keine Ahnung.
Vielleicht hat er auch noch dazu gesagt "Auf Ihr Risiko" und du kannst/willst dich nicht mehr daran erinnern.
Wenn du also Wissen willst, wer haftet, wird das ein Anwalt oder ein Gericht klären müssen.
Ich vermute aber mal, da ist der Elektriker mit geteilten Kosten die günstigere Alternative.
Zumal dann auch nicht geklärt werden muss, ob tatsächlich auch eine Handwerkerleistung vorliegt oder ob das pure "Nachbarschaftshilfe" war, die über Myhammer oder ähnliches angeboten wurde.
 
Tolentino

Tolentino

Ich schmeiß noch den Installierenden Elektriker vom Neubau in den Ring. Wenn der beim Verlegen des Kabels gegen die Verlegerichtlinien verstoßen hat und dieser Verstoß bei Abnahme nicht zu sehen war, könnte der u.U. noch herangezogen werden. Achtung absolute Laienmeinung!

Ich glaube ein Angebot über Myhammer ist ein ziemlich sicheres Indiz, dass es sich um eine gewerbliche Ausführung handelt.
Kleinanzeigen, wenn der TE inseriert hat und der Handwerker nur reagiert hat, wird schwieriger, stimmt.
 
Musketier

Musketier

Ich glaube ein Angebot über Myhammer ist ein ziemlich sicheres Indiz, dass es sich um eine gewerbliche Ausführung handelt.
Kleinanzeigen, wenn der TE inseriert hat und der Handwerker nur reagiert hat, wird schwieriger, stimmt.
Kann ja durchaus ein Handwerker sein, nur weiß ich nicht, was im Nachgang zur Ausführung vereinbart wurde. Zu der Bemerkung die Traumfaenger schon in #2 angesprochen hat, hat sich der TE ja nicht geäussert. Ich wollte mit meinem Beitrag nur sagen, dass Ausführungen "als Freundschaftsdienst", die keine Freundschaftsdienste sind sowohl für Auftragnehmer, als auch für Auftraggeber negative Auswirkungen haben können, wenn das dann doch gerichtlich geklärt wird.
 
G

GeradeSchräg

Ich schmeiß noch den Installierenden Elektriker vom Neubau in den Ring. Wenn der beim Verlegen des Kabels gegen die Verlegerichtlinien verstoßen hat und dieser Verstoß bei Abnahme nicht zu sehen war, könnte der u.U. noch herangezogen werden. Achtung absolute Laienmeinung!

Ich glaube ein Angebot über Myhammer ist ein ziemlich sicheres Indiz, dass es sich um eine gewerbliche Ausführung handelt.
Kleinanzeigen, wenn der TE inseriert hat und der Handwerker nur reagiert hat, wird schwieriger, stimmt.
Das mit den Verlegerichtungen (Installationszonen) sehen ich ähnlich. Jedoch ist das ein schwieriges Thema. Da kommt es darauf an was im Vertrag vom Elektriker steht. Wenn dort steht, Installation gemäß VDE oder DIN18015, kann man sich darauf berufen. Vorausgesetzt die Kabel liegen wirklich falsch. Steht dort nur drin "Ausführung gemäß anerkannter Regeln der Technik etc." Ist es schwierig, denn weder DIN noch VDE sind verpflichtend durchzuführen. Es sind Richtlinien und keine Gesetzte-leider.

Ansonsten würde ich sagen, Pech gehabt. Immerhin hast du die Position abgesegnt.

Ein angebohrtes Kabel ist ärgerlich, aber dennoch kein Weltuntergang.
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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