Zumal dann auch nicht geklärt werden muss, ob tatsächlich auch eine Handwerkerleistung vorliegt
Mein Eindruck ist, es wurde hier kein entsprechend qualifizierter und in der Handwerksrolle eingetragener Handwerker beauftragt. Zumindest wird eine klare Aussage dazu in den Kommentaren bisher vermieden. Dann kenne ich es aus der Rechtsprechung aber so, dass dem Auftraggeber mangelnde Sorgfalt bei der Auswahl des Handwerkers vorgeworfen wird und er somit auch für Schäden Dritter durch diesen Handwerker haftet. Ich vermute, gleiches gilt dann auch für Schäden die ihm selbst entstanden sind. Aber vielleicht findet sich hier ja noch ein Jurist.Es handelt sich um einen offiziellen Auftrag und keinen Freubschaftsdienst.
Das ist dieselbe Argumentation die der Handwerker anführt. Wenn man das konsequent zu Ende denkt wäre immer der Auftraggeber Schuld, egal was der Handwerker macht, da der Auftraggeber immer das "ok" zur Ausführung gibt - sonst würde die Arbeit ja überhaupt nicht begonnen werden. Aus meiner Sicht keine stichhaltige Argumentation.Wenn der Handwerker allerdings mit dir die Position der Bohrungen abgestimmt hat, hast du die Position damit freigegeben und die Verantwortung sehe ich bei dir.
wirst du auch hier nicht erhalten ! Das ist wie beim Gericht und der hohen See. Du kannst oben bleiben aber auch untergehen.Hi zusammen,
- Es handelt sich um einen offiziellen Auftrag und keinen Freubschaftsdienst.
- Kabel war nicht erkennbar da unter Dämmung verlegt
- Position war nicht fix, sondern in Höhe variieren
Bin tatsächlich überrascht dass es hier keine eindeutige Erfahrung gibt. So etwas passiert doch bestimmt x mal am Tag...
Dennoch danke für die bisherigen Statements.
Erstinstanzlich sehe ich das im wesentlichen auch so, und den Streitwert vermute ich hier im Amtsgerichtsbereich. Das verhandelt der Richter zwischen Handtaschenraub und Fahrradunfall. Im Würfelbecher ist da nur, mit welchem Bein er aufgestanden ist, und ob das Frühstücksei á point war. Die Wahrscheinlichkeit sehe ich allerdings nicht bei 50:50, sondern bei 30:40:30 (Sieg:Vergleich:Niederlage). Wenn man selbst den besseren Anwalt hat, kann man daraus noch 32:40:28 machen, das war´s. Ein nicht unterbeschäftigter Anwalt wird vermutlich zu einer außergerichtlichen Lösung raten.Du kannst oben bleiben aber auch untergehen.
Es ist für mich eine 50 % Chance !
Das sollte inzwischen klar heraus gekommen sein: den gewünschten Paragraphen 4711 Ichhabrecht-Gesetzbuch des Inhaltes "der Andere kann einpacken" wirst Du hier ebenso wenig aus der Tasche ziehen können wie die Monopoly-Ereigniskarte "gehe in das Gefängnis - begib´ Dich direkt dorthin - gehe nicht über Los - ziehe nicht viertausend Mark ein" ;-)Da es evtl. um größere Kosten geht wäre ich für eine Beratung (evtl. mit Verweis auf rechtliche Grundlagen) sehr dankbar.
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