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Snowy36
Diese Regelung is mega , aber das müsstest du notariell irgendwie festhalten ?!Das ist nicht so ganz die gelebte Praxis. Klar gibt es den gemeinsamen Zugewinn, aber sebst bei einer Trennung nach 40 Jahren Ehe wird noch das Ausgangsvermögen ermittelt und entsprechend berücksichtigt bzw. abgezogen. Gleiches gilt für ein Erbe von den Eltern, das man innerhalb der Ehe bekommt. Die reguläre Zugewinngemeinschaft finde ich persönlich sehr gerecht. (Eheverträge finde ich nur bei Unternehmensgründungen und Selbstständigen wichtig.)
Ich denke exakt so wie in der Ehe sollte man das hier auch gestalten können. Es gibt den aktuell Wert des Gundstücks stand heute, und den muss man im Zweifel später verrechnen können. Beispiel: Das Grundstück ist heute 100.000€ Wert. Bei einer Trennung in x Jahren bekommt der Mann 100.000€ + x/2, die Frau erhält 0€ + x/2. (x kann auch negativ sein: Wertminderung und Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank, wenn einer alleine das Haus nicht halten und den anderen ausbezahlen kann.). Im Grundbuch dann jeder 50%.
Und dann kommen die wieder mit dem Gedöns dass das nur geht wenn der eine dem anderen über die in dem Beispiel genannten 100K ein Darlehen gibt , was tollerweise aber nicht zinslos sein darf vom Finanzamt aus …
Mir hatte da eine Notarin mal einen Vorschlag gesendet , bei dem ich vom
Stuhle gefallen wäre beinahe … hätte die da doch tatsächlich rein geschrieben das ich meinem Mann innerhalb von kürzester Zeit den gesamten geliehenen Betrag bei einer Trennung hätte zurückzahlen müssen….
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