Ich gehe davon aus, daß Ihr damit einen Liefer- und Betriebsvertrag betreffend eines Blockheizkraftwerkes meint. Ein solcher wird wohl später in der Macht der WEG stehen. Um bei Einzug der ersten Käufer bereits Betriebsbereitschaft der Anlage bestehen zu haben, muß der erste Liefer- und Betriebsvertrag logischerweise bereits bestehen, bis sich die WEG vollständig konstituiert hat. Grundsätzlich scheint mir der Betrieb eines Blockheizkraftwerk einer WEG per Contracting zweckmäßig outgesourct zu sein - was würdet Ihr denn stattdessen für besser halten ?Was sagt ihr zu dem Contractor Vertrag der Stadtwerke Lemgo? Wie schätzt ihr das Thema ein bzgl. der Kosten und der Vertragsbedingungen?
Hallo zusammen,Hallo Zusammen,
wir haben uns auch für ein Haus in Viersen entschieden und würden uns auch über einen Vorab-Austausch und ersten Kontakt zu neuen Nachbarn freuen.