Deswegen ja die Frage, ob ich mich da z.B. ans Amtsgericht "ein für allemal" wenden kann
Schaue in das Handelsregister online, da erfährst Du, welches Registergericht zuständig ist. Das ist längst nicht immer dasjenige, in dessen Amtsgerichtsbezirk das Unternehmen seinen Sitz hat - die Gerichte sind da ähnlich wie die Finanzämter als Kompetenzzentren organisiert. Diesem Gericht teilst Du mit, daß Du die alleinige Verfügungsgewalt über das als Firmensitz benannte Gebäude hast und nicht Vermieter der Firma bist. Das gleiche teilst Du dann noch dem Gewerbeamt Deiner Gemeinde mit. Daß man Ämtern nur mit Zustellungsnachweis schreibt, setze ich als bekannt voraus. Beiden kannst Du dabei auch den Dir bekannten letzten Aufenthaltsort des Geschäftsführers mitteilen. [Privatmeinung - keine Rechtsberatung !!!]