P
Pacmansh
Moin Moin,
ich habe vor ein Reiheneckhaus zu kaufen, welches auf einem Grundstück mit insgesamt 15 Wohneinheiten (3 Wohneinheiten Reihenhaus, 12 Wohneinheiten in zwei Mehrfamilienhaus) gebaut wird. Das Objekt habe ich derzeit reserviert und es wird aktuell der Kaufvertrag und die Teilungserklärung vorbereitet. Der Kauf soll voraussichtlich zu Ende des Jahres erfolgen, Baubeginn ist voraussichtlich Mitte nächsten Jahres (es muss noch ein Gebäude auf dem Grundstück abgerissen werden) und Fertigstellung dann in 2023. Bei dem Verkäufer handelt es sich um ein lokales Unternehmen, welches einen GU für die Bau beauftragt. Das ganze ist komplett individuell für dieses Bauvorhaben geplant. Die aktuell verfügbaren Unterlagen (Baubeschreibung, Bemusterungskatalog, Grundrisses, etc.) sind bereits relativ umfangreich und hochwertig geplant.
Kommen wir zu dem Punkt, bei dem ich Hilfe benötige:
Es wurde uns gesagt, dass das Gebäude nach Energieeinsparverordnung gebaut wird und somit eine KfW Förderung ausgeschlossen ist. Ich habe das Bauprojekt mit einer erfahrenen Bauingenieurin und einem Architekten besprochen und beide können sich nicht erklären, warum diese Aussage so getroffen wurde. Das Haus wird per Wärmepumpe beheizt, die Dämmwerte für Türen und Fenster sind deutlich unter den Anforderungen, die Fassade wird mit WDVS mit 18cm Dicke gedämmt etc.. Eine Antwort auf die Frage woran es liegt, erhalte ich leider nicht. Nur die Aussage dass KfW 55 nicht erreicht wird.
Ich habe nun folgende Bedenken:
- Gibt es ggf. Maßnahmen die im Rahmen der Ausführungsplanung eingeplant werden könnten (bspw. Photovoltaik aufs Dach, Lüftung oder ähnlichem), die dazu führen, dass der KfW 55 Standard erreicht wird?
- Erfüllt das Gebäude ggf. bereits die Anforderungen, der GU möchte dies aber nicht zusichern oder sich zusätzliche Sachverständige oder Aufwand sparen? (Den ich ja auch gerne übernehmen könnte)
- Oder ist es einfach Wunschdenken von mir und wenn das Objekt so vertrieben wird, dann ist es nun mal so.
Fakt ist (so denke ich zumindest), der Punkt muss bis zum Abschluss des Kaufvertrags geklärt sein, ansonsten ist ein Förderung futsch. Es wäre sehr ärgerlich in einem halben Jahr gesagt zu bekommen "Klar, mit einer besseren Lüftungsanlage die 10.000 € mehr gekostet hätte, wäre KfW55 möglich gewesen".
Ich würde mich sehr über eine Einschätzung freuen. Vielen Dank.
ich habe vor ein Reiheneckhaus zu kaufen, welches auf einem Grundstück mit insgesamt 15 Wohneinheiten (3 Wohneinheiten Reihenhaus, 12 Wohneinheiten in zwei Mehrfamilienhaus) gebaut wird. Das Objekt habe ich derzeit reserviert und es wird aktuell der Kaufvertrag und die Teilungserklärung vorbereitet. Der Kauf soll voraussichtlich zu Ende des Jahres erfolgen, Baubeginn ist voraussichtlich Mitte nächsten Jahres (es muss noch ein Gebäude auf dem Grundstück abgerissen werden) und Fertigstellung dann in 2023. Bei dem Verkäufer handelt es sich um ein lokales Unternehmen, welches einen GU für die Bau beauftragt. Das ganze ist komplett individuell für dieses Bauvorhaben geplant. Die aktuell verfügbaren Unterlagen (Baubeschreibung, Bemusterungskatalog, Grundrisses, etc.) sind bereits relativ umfangreich und hochwertig geplant.
Kommen wir zu dem Punkt, bei dem ich Hilfe benötige:
Es wurde uns gesagt, dass das Gebäude nach Energieeinsparverordnung gebaut wird und somit eine KfW Förderung ausgeschlossen ist. Ich habe das Bauprojekt mit einer erfahrenen Bauingenieurin und einem Architekten besprochen und beide können sich nicht erklären, warum diese Aussage so getroffen wurde. Das Haus wird per Wärmepumpe beheizt, die Dämmwerte für Türen und Fenster sind deutlich unter den Anforderungen, die Fassade wird mit WDVS mit 18cm Dicke gedämmt etc.. Eine Antwort auf die Frage woran es liegt, erhalte ich leider nicht. Nur die Aussage dass KfW 55 nicht erreicht wird.
Ich habe nun folgende Bedenken:
- Gibt es ggf. Maßnahmen die im Rahmen der Ausführungsplanung eingeplant werden könnten (bspw. Photovoltaik aufs Dach, Lüftung oder ähnlichem), die dazu führen, dass der KfW 55 Standard erreicht wird?
- Erfüllt das Gebäude ggf. bereits die Anforderungen, der GU möchte dies aber nicht zusichern oder sich zusätzliche Sachverständige oder Aufwand sparen? (Den ich ja auch gerne übernehmen könnte)
- Oder ist es einfach Wunschdenken von mir und wenn das Objekt so vertrieben wird, dann ist es nun mal so.
Fakt ist (so denke ich zumindest), der Punkt muss bis zum Abschluss des Kaufvertrags geklärt sein, ansonsten ist ein Förderung futsch. Es wäre sehr ärgerlich in einem halben Jahr gesagt zu bekommen "Klar, mit einer besseren Lüftungsanlage die 10.000 € mehr gekostet hätte, wäre KfW55 möglich gewesen".
Ich würde mich sehr über eine Einschätzung freuen. Vielen Dank.
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