Ich würde mich nicht so einfach auf das Thema "Gussasphaltestrich" (als vorhandene Lastenverteilungsebene) stürzen!
Mit Sicherheit war das, was unterhalb des Parketts vorgefunden wurde, KEIN Gussasphalt.
Auf Gussasphalt kann zwar Parkett verklebt werden, doch das, was die Fotos aussagen, stimmt nicht mit dem überein, was ablaufbedingt (Verlegung des damaligen Parketts) tatsächlich hätte vorliegen müssen.
Das Altparkett wurde damals in einen dicken und damit zugleich auch als Abdichtung gegen rückseitig aufsteigende Feuchtigkeit zu bewertenden Heißasphalt gelegt.
PAK-haltig waren die damaligen Hilfsmaterialien sehr häufig. Wenn aber PAK in nennenswerter Größenordnung in der (schwarzen) Kleberschicht nachgewiesen wurde, dann muss diese entfernt werden. Und zwar durch einen Fachbetrieb mit entsprechender Zulassung!
Entfernt Euch bitte vom Thema Gussasphalt als Diskussionsgrundlage.
Gussasphalt wurde auch damals schon bei ca. 210°C eingebracht und abgerieben. Bei der Temperatur kann unmöglich Parkett verlegt werden; mit welchem Kleber auch??
Dann: Gussasphalt wurde im Wohnungs- und Gewerbebau damals wie auch heute auf einer wärmeunempfindlichen Trennlage "schwimmend" verlegt.
Wenn man das nicht macht, wirft der Asphelt sofort Blasen. Welche dadurch entstehen, dass die im Betin beinhaltete Haushaltsfeuchte schlagartig über den bei rd. 180°C plastischen Gussasphalt entweicht. EIne direkte Beaufschlagung auf einem Beton ist dadurch nicht möglich.
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Gruß in die Runde: KlaRa