Werkpläne und am Bau verantwortlich zu prüfen?

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Pinkiponk

Wir haben unsere Werkpläne (BP, EG und OG) zur Prüfung und Genehmigung erhalten. U.a. irritiert mich ein Satz, bei dem mir aber nicht 100% klar ist, ob er sich auf uns oder die Mitarbeiter des Hausherstellers bezieht:

"Sämtliche Masse sind Rohbaumaße und am Bau verantwortlich zu prüfen."
Kennt jemand diesen Hinweis und kann mir sagen, welche Verpflichtung er für wen beinhaltet? Ist das juristisch abgesichert? Für mich liest es sich so, als müssten mein Mann und ich (weil es direkt bei unserem Unterschriftenfeld steht) vor Ort die Maße prüfen, was uns aber mangels Erfahrung und genauer Messgeräte nicht möglich ist.
Ich ging davon aus, dass gerade bei einem Fertighaus, die Maße in der Fabrik geprüft werden und mache mir nun Sorgen, ob die Verantwortung dafür, dass das Haus am Ende nicht gerade steht oder Risse zeigt oder einstürzt, weil irgendwo ein paar Millimeter oder Zentimeter fehlen bzw. zu viel sind, auf uns übertragen wird.
Für uns war es mit ein Grund, ein Fertighaus zu wählen, weil wir hofften, dass Häuser in der Fabrik leichter akkurat zu bauen sind und weniger Widrigkeiten ausgesetzt sind. Wenn die Verantwortung für die korrekten Maße jetzt auf uns übertragen werden würde, fände ich das nicht fair. Der Hausbauer und dessen Mitarbeiter müssen doch das bestellte Haus in der korrekten Größe liefern, dachte ich.

Hat jemand einen ähnlichen Hinweis in seinen Werkplänen?

Wie seht Ihr das? Wie immer ein großes Danke, dass ich mich mit allen meinen Fragen, ob klug oder doof, ;-) , an Euch wenden darf.
 
Mahri23

Mahri23

Hm, wir haben auch mit einem Fertighausanbieter (Massiv) gebaut. Ich habe und konnte beim Bau nichts prüfen. Dafür gab es den Bauleiter,der das geprüft hat. Hätte es Abweichungen gegeben,hätte er sicher "Alarm" geschlagen. Die nachfolgenden Gewerke hätten Unstimmigkeiten sicher auch sofort angezeigt.
Ich glaube dieser Hinweis gilt eher den MA der Baufirma. Das heißt aber nicht,dass es so ist...:oops:
 
Hangman

Hangman

Ich bin ja eher so der Typ dem man wegen Gutgläubigkeit und Naivität die Geschäftsfähigkeit entziehen sollte. Vertrag lesen und Zeugs überprüfen vergesse ich gerne mal... belastet ja nur.

Andererseits gibt es hier gerade einen Thread wo die Bodenplatte offensichtlich zu klein gegossen wurde und der Holzrahmenbau dann eifrig mit Stahlwinkeln draufgefrickelt wurde. Daher die Frage: habt ihr einen unabhängigen Bausachverständigen o.ä.? Wenn ja, würde der ja die Maße kontrollieren. Wenn nein, vielleicht mal drüber nachdenken? Die Formulierung finde ich in jedem Fall auch verdächtig.
 
11ant

11ant

Wir haben unsere Werkpläne (BP, EG und OG) zur Prüfung und Genehmigung erhalten. U.a. irritiert mich ein Satz, bei dem mir aber nicht 100% klar ist, ob er sich auf uns oder die Mitarbeiter des Hausherstellers bezieht:
"Sämtliche Masse sind Rohbaumaße und am Bau verantwortlich zu prüfen."
Kennt jemand diesen Hinweis und kann mir sagen, welche Verpflichtung er für wen beinhaltet? Ist das juristisch abgesichert? Für mich liest es sich so, als müssten mein Mann und ich (weil es direkt bei unserem Unterschriftenfeld steht) vor Ort die Maße prüfen, was uns aber mangels Erfahrung und genauer Messgeräte nicht möglich ist.
Nein, Dein Mann kann das auf keinen Fall mitprüfen - der sieht ja Gefälle, wo kaum welche sind :)
Alles klar auf der Andrea Doria, keine Panik, das ist ganz harmlos:
Was Ihr "prüfen und genehmigen" sollt, meint den Abgleich des Planungsstandes mit dem Besprochenen. Habt Ihr gesagt Jalousiesteuerung links von der Terrassentür und nun ist sie rechts (aka das andere links), dann bemängelt das JETZT. Mehr ist für Euch damit nicht gemeint.
Die Rohbaumaße meinen z.B. die unbeflieste Wand, und die verantwortliche Prüfung bedeutet: der Küchenheini soll gefälligst mit dem Zollstock anrücken, bevor er die Schränke nach den Planmaßen schreinert und dann nachher meckert, wenn sie zwischen die fertigen Wände nicht mehr passen. C´ est tout. Alle Angaben ohne Gewehr mit "ä", da wird niemand erschossen :)
 
Tolentino

Tolentino

Achtung! auch Bausachverständige messen nicht jedes Maß nochmal nach, wenn dies nicht explizit vereinbart wurde und dann wird's teuer, da ginge doch locker eine berechnete Stunde für drauf, mäße der jede Wand nach. Ich habe sogar schon Angebote gesehen, wo dies explizit ausgeschlossen wurde.
Insofern tut selbst nachmessen nicht schaden. Und die Formulierung habe ich so auch auf meinen Plänen für nen Steinbau, also wohl durchaus typenübergreifend üblich.
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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