G
Gudeen.
Bürgerliches Gesetzbuch (Baugesetzbuch)Der Geldsegen lief intern. Bitte genau lesen!
§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Geld für Eigentumsübertragung = Kauf. Egal in welcher Form der Vertrag geschlossen wurde oder wie man es gerne nennen möchte o_O
Etwas anderes ist natürlich Zugewinnausgleich etc.
Der steuerliche Unterschied ist Ex-Mann vs Ex-Freundin.