B
Benutzer200
Also solltet Ihr schon mal jetzt in Ruhe nach einem Grundstück suchen und erst dann zum Architekten gehen.Aus dem Vertrag würden wir herauskommen wenn wir bis Ende März kein geeignetes Grundstück gefunden haben.
Lasst den „Grundstücksservice“ auslaufen. Der führt in der Regel eh dazu, dass Ihr auch aufs Haus die Grunderwerbsteuer bezahlen müsst. Dafür kann man viele Architekten bezahlen.
Ach ja, der GU liefert zu 98% eh kein Grundstück, da er diese genau wie Ihr erst am Markt suchen und finden muss.
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit muss am Grundriss und der Hausplanung sowieso gearbeitet werden, da das Haus noch einem Bebauungsplan oder der Umgebungsbebauung geplant wird. Und nicht umgekehrt.Was würde es denn bedeuten wenn der Grundriss jetzt nochmal geändert würde? Geh jetzt davon aus das ein entsprechender Aufpreis der Änderungen auf den festgelegten Hauspreis im Vertrag anfallen würde oder?
Insofern werden sowieso mehr Kosten auf mich zukommen. Lass das Vorgehen einfach sein.