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MP12345
Guten Abend zusammen, wir bauen gerade eine Doppelhaushälfte. Mit dem direktem Nachbarn haben wir besprochen, dass wir einen 1,8m hohen Zaun, zwischen unseren Terrassen inkl. Sichtschutz erreichten werden. Leider kennen wir die Nachbarn des anderen Grundstück nicht (lange Seite) , haben aber den Zaun schon in Auftrag gegeben. Dieser soll unsere Grundstücke trennen. Jetzt haben wir angst, dass wir Probleme mit unserem Nachbarn bekommen könnten, der GU stellt sich quer und rückt keinen Kontakt raus. Wir sind am überlegen 50cm weit weg von der Grundstücksgrenze den Zaun errichten zu lassen und sollte es ein Problem geben dann dahinter eine Hecke zu pflanzen.
Wir hoffen es ist verständlich.
Der Bebauungsplan von 1995 sieht vor, dass zur Einfriedung nur eine Hecke in dem Gebiet erlaubt ist.
Dennoch haben viele einen Zaun, somit hatten wir das ehrlich gesagt nicht auf dem Schirm.
Wir sagen vorab danke für die Antworten.
Wir hoffen es ist verständlich.
Der Bebauungsplan von 1995 sieht vor, dass zur Einfriedung nur eine Hecke in dem Gebiet erlaubt ist.
Dennoch haben viele einen Zaun, somit hatten wir das ehrlich gesagt nicht auf dem Schirm.
Wir sagen vorab danke für die Antworten.