M
mic.pah
Hallo,
wir planen in Cottbus/Brandenburg den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem "Acker" meiner Oma hinter ihrem Dreiseitenhof. Eine Bauvoranfrage, ob das Bauen dort in zweiter Reihe generell möglich ist, wurde positiv beschieden.
Jetzt beabsichtigen wir, das aktuell zusammenhängende Grundstück zu teilen in den Teil A (bleibt bei meiner Oma) und B (unser Baugrundstück).
Heute waren wir beim Notar, der uns bezogen auf diese Art des vorweggenommenen Erbes einige Fragen beantworten konnte, aber sich beim Thema Baurecht verständlicherweise bedeckt gezeigt hat. Ich bin mir auch nicht sicher, ob er bei den in Frage kommenden Varianten zum Eigentumsübergang sattelfest war (Realteilung, ideelle Teilung, Gesamtübertrag mit Wohnrecht und Nießbrauch). Vielleicht definiert er seine Rolle auch eher als eintragende/beurkundende Stelle als dass er auch beraten würde. Hier brauchen wir definitiv noch mehr Sicherheit. Ist dafür ein Fachanwalt für Grundstücksrecht die richtige Ansprechperson?
Ein wichtiger Punkt ist auch die Feuerwehrzufahrt. In der Voranfrage hat das Bauamt darauf verwiesen, dass die Feuerwehrzufahrt erst im "echten" Bauantrag thematisiert wird. Uns ist nicht klar, ob die Entscheidung für die eine oder die andere Variante zur Grundstücksteilung Auswirkungen auf dieses Thema hat. Nun weiß ich nicht, worauf ich mich bzw. meine Oma gedanklich vorbereiten kann: Eine befestigte Feuerwehrzufahrt und -wendefläche auf dem Hof oder lediglich ein Weg, auf dem ein Schlauch ausgerollt werden kann. Die 50m Abstand zur Verkehrsfläche kenne ich, auch die Landesbauordnung habe ich mir an dieser Stelle schon angeschaut. An wen kann ich mich vor dem Stellen eines Bauantrags wenden, um halbwegs verbindliche Auskünfte dazu zu bekommen?
wir planen in Cottbus/Brandenburg den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem "Acker" meiner Oma hinter ihrem Dreiseitenhof. Eine Bauvoranfrage, ob das Bauen dort in zweiter Reihe generell möglich ist, wurde positiv beschieden.
Jetzt beabsichtigen wir, das aktuell zusammenhängende Grundstück zu teilen in den Teil A (bleibt bei meiner Oma) und B (unser Baugrundstück).
Heute waren wir beim Notar, der uns bezogen auf diese Art des vorweggenommenen Erbes einige Fragen beantworten konnte, aber sich beim Thema Baurecht verständlicherweise bedeckt gezeigt hat. Ich bin mir auch nicht sicher, ob er bei den in Frage kommenden Varianten zum Eigentumsübergang sattelfest war (Realteilung, ideelle Teilung, Gesamtübertrag mit Wohnrecht und Nießbrauch). Vielleicht definiert er seine Rolle auch eher als eintragende/beurkundende Stelle als dass er auch beraten würde. Hier brauchen wir definitiv noch mehr Sicherheit. Ist dafür ein Fachanwalt für Grundstücksrecht die richtige Ansprechperson?
Ein wichtiger Punkt ist auch die Feuerwehrzufahrt. In der Voranfrage hat das Bauamt darauf verwiesen, dass die Feuerwehrzufahrt erst im "echten" Bauantrag thematisiert wird. Uns ist nicht klar, ob die Entscheidung für die eine oder die andere Variante zur Grundstücksteilung Auswirkungen auf dieses Thema hat. Nun weiß ich nicht, worauf ich mich bzw. meine Oma gedanklich vorbereiten kann: Eine befestigte Feuerwehrzufahrt und -wendefläche auf dem Hof oder lediglich ein Weg, auf dem ein Schlauch ausgerollt werden kann. Die 50m Abstand zur Verkehrsfläche kenne ich, auch die Landesbauordnung habe ich mir an dieser Stelle schon angeschaut. An wen kann ich mich vor dem Stellen eines Bauantrags wenden, um halbwegs verbindliche Auskünfte dazu zu bekommen?