J
Jann St
Guten Abend,
jetzt brauche ich einmal einen bauplanerischen Rat.
Für unser Grundstück werden Traufhöhe (4,75m) und Anzahl der Vollgeschosse (1) festgeschrieben.
Stadtvilla wie geplant fällt damit flach.
Jetzt plane ich ein Haus in Stadthausoptik aber habe Probleme das oberste Vollgeschoss zu umgehen.
Daher die Frage:
Welche Flächen werden bei der Niedersächsische Bauordnung miteinander verglichen? Im Obergeschoss ist es die Fläche die sich unter der fiktiven 2,20m Linie ergibt. Das verstehe ich als Bruttofläche ohne Abzug von Wänden. Da meine Außenwand an den Seiten kleiner als 2,20 m ist erübrigt sich hier die Frage ob ich "ganz außen" messe - am Giebel jedoch frage ich mich schon, messe ich Innenkante oder Außenkante MW?
Der Bezug um EG erfolgt zur Grundfläche - Demnach doch die Fläche Außenkante Bauwerk aber ohne Abzug von Wänden, oder?
Wenn ich die Brutto-Geschossfläche ansetze, komme ich nicht auf das gewünschte Ziel ;)
jetzt brauche ich einmal einen bauplanerischen Rat.
Für unser Grundstück werden Traufhöhe (4,75m) und Anzahl der Vollgeschosse (1) festgeschrieben.
Stadtvilla wie geplant fällt damit flach.
Jetzt plane ich ein Haus in Stadthausoptik aber habe Probleme das oberste Vollgeschoss zu umgehen.
Daher die Frage:
Welche Flächen werden bei der Niedersächsische Bauordnung miteinander verglichen? Im Obergeschoss ist es die Fläche die sich unter der fiktiven 2,20m Linie ergibt. Das verstehe ich als Bruttofläche ohne Abzug von Wänden. Da meine Außenwand an den Seiten kleiner als 2,20 m ist erübrigt sich hier die Frage ob ich "ganz außen" messe - am Giebel jedoch frage ich mich schon, messe ich Innenkante oder Außenkante MW?
Der Bezug um EG erfolgt zur Grundfläche - Demnach doch die Fläche Außenkante Bauwerk aber ohne Abzug von Wänden, oder?
Wenn ich die Brutto-Geschossfläche ansetze, komme ich nicht auf das gewünschte Ziel ;)