K
Kalibri
Hallo zusammen,
ich habe zur Zeit etwas Frust und muss ihn mir von der Seele schreiben.
Wir bauen ein Fertighaus. Das Architektenhonorar ist mit einem fixen Prozentsatz vom Kaufpreis festgesetzt. Soweit, so gut.
Das Haus entspricht dem Bauplan, es sollte im Genehmigungsfreistellungverfahren eingereicht werden.
Unser Architekt hat im Bauplan eine Garage mit Flachdach eingezeichnet. Die passte auf der Zeichnung auch gut zum Haus, wir dachten uns zunächst also nicht viel dabei.
Einige Wochen später rief uns der Architekt an, dass wir für die Garage eine Ausnahme vom Bebauungsplan brauchen. Wir sollten uns aber nichts dabei denken, das wird keine Probleme machen und ganz einfach durchgehen. Tatsächlich spricht der Bebauungsplan zwar von Pultdächern bei den Nebengebäuden, wir verliessen uns aber auf das Wort des Architekten. Uns persönlich ist die Dachform der Garage absolut egal.
Letzte Woche habe ich nun die Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung bei der Gemeinde eingereicht. Der zuständige Herr bei der Gemeinde sagte mir direkt, dass aufgrund der Ausnahme kein Genehmiungsfreistellungsverfahren möglich ist. Er leitet die Unterlagen direkt als Bauantragsverfahren weiter.
Daraufhin war ich gefrustet und bin es bis jetzt.
Das Thema Garage wurde nie näher erörtert. Sie war als Flachdachgarage mit auf der Bauzeichnung, ohne dies großartig erörtert zu haben. Uns wurde versichert, die Ausnahme sei kein Problem und wir freuten uns, dass das ganze Vorhaben im Genehmigungsfreien Verfahren laufen würde. Ohne Gebühren und mit einer schnellen Planungssicherheit.
Fühle mich gerade irgendwie total veräppelt, vor allem weil der Architekt für die Einreichung im Genehmiungsfreistellungsverfahren sogar noch extra was berechnet.
Ich hatte diesen Punkt zwar schon in meiner Kalkulation, hätte dann aber schon auch gehofft, dass es auch entsprechend behandelt wird.
Nun hoffe ich, dass das genehmigungsverfahren nicht zu lange dauert, ärgere mich über die unnötigen Gebühren dafür und hoffe darauf, dass uns die Genehmiungsfreistellung nicht zusätzlich noch vom Architekten in Rechnung gestellt wird. Für einen Aufwand, der erstens nur darin besteht ein Kreuz im Bauantrag an anderer Stelle zu setzen und zweites, komplett ohne Resultat ist.
Wenn er mich wenigstens kurz über die ganze rechtliche Lage aufgeklärt hätte, hätte ich ein Pultdach für die Garage genommen. Dann wäre mir sogar der Honorar von mehreren Hundert Euro für das setzen eines Kreuzchens an einer anderen Stelle auf dem Bauantrag egal.
Aber nun haben wir einen finanziellen und zeitlichen Aufwand, für absolut nichts...
Sorry für den Frust, aber es tat ganz gut das mal runterzuschreiben. Die Kosten sind im Vergleich zum Rest ja marginal und wir haben auch keinen Zeitdruck. Aber es ist einfach so unnötig.... Ich hoffe nur ich kann mich irgendwann mal über den Anblick meines Garagen-Flachdachs erfreuen.
Natürlich trifft auch mich als Bauherr die Schuld, mich nicht besser informiert zu haben. Auf der anderen Seite vertraute ich dem Wort des Architekten.
ich habe zur Zeit etwas Frust und muss ihn mir von der Seele schreiben.
Wir bauen ein Fertighaus. Das Architektenhonorar ist mit einem fixen Prozentsatz vom Kaufpreis festgesetzt. Soweit, so gut.
Das Haus entspricht dem Bauplan, es sollte im Genehmigungsfreistellungverfahren eingereicht werden.
Unser Architekt hat im Bauplan eine Garage mit Flachdach eingezeichnet. Die passte auf der Zeichnung auch gut zum Haus, wir dachten uns zunächst also nicht viel dabei.
Einige Wochen später rief uns der Architekt an, dass wir für die Garage eine Ausnahme vom Bebauungsplan brauchen. Wir sollten uns aber nichts dabei denken, das wird keine Probleme machen und ganz einfach durchgehen. Tatsächlich spricht der Bebauungsplan zwar von Pultdächern bei den Nebengebäuden, wir verliessen uns aber auf das Wort des Architekten. Uns persönlich ist die Dachform der Garage absolut egal.
Letzte Woche habe ich nun die Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung bei der Gemeinde eingereicht. Der zuständige Herr bei der Gemeinde sagte mir direkt, dass aufgrund der Ausnahme kein Genehmiungsfreistellungsverfahren möglich ist. Er leitet die Unterlagen direkt als Bauantragsverfahren weiter.
Daraufhin war ich gefrustet und bin es bis jetzt.
Das Thema Garage wurde nie näher erörtert. Sie war als Flachdachgarage mit auf der Bauzeichnung, ohne dies großartig erörtert zu haben. Uns wurde versichert, die Ausnahme sei kein Problem und wir freuten uns, dass das ganze Vorhaben im Genehmigungsfreien Verfahren laufen würde. Ohne Gebühren und mit einer schnellen Planungssicherheit.
Fühle mich gerade irgendwie total veräppelt, vor allem weil der Architekt für die Einreichung im Genehmiungsfreistellungsverfahren sogar noch extra was berechnet.
Ich hatte diesen Punkt zwar schon in meiner Kalkulation, hätte dann aber schon auch gehofft, dass es auch entsprechend behandelt wird.
Nun hoffe ich, dass das genehmigungsverfahren nicht zu lange dauert, ärgere mich über die unnötigen Gebühren dafür und hoffe darauf, dass uns die Genehmiungsfreistellung nicht zusätzlich noch vom Architekten in Rechnung gestellt wird. Für einen Aufwand, der erstens nur darin besteht ein Kreuz im Bauantrag an anderer Stelle zu setzen und zweites, komplett ohne Resultat ist.
Wenn er mich wenigstens kurz über die ganze rechtliche Lage aufgeklärt hätte, hätte ich ein Pultdach für die Garage genommen. Dann wäre mir sogar der Honorar von mehreren Hundert Euro für das setzen eines Kreuzchens an einer anderen Stelle auf dem Bauantrag egal.
Aber nun haben wir einen finanziellen und zeitlichen Aufwand, für absolut nichts...
Sorry für den Frust, aber es tat ganz gut das mal runterzuschreiben. Die Kosten sind im Vergleich zum Rest ja marginal und wir haben auch keinen Zeitdruck. Aber es ist einfach so unnötig.... Ich hoffe nur ich kann mich irgendwann mal über den Anblick meines Garagen-Flachdachs erfreuen.
Natürlich trifft auch mich als Bauherr die Schuld, mich nicht besser informiert zu haben. Auf der anderen Seite vertraute ich dem Wort des Architekten.
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