Da darf (muss) ich widersprechen.
Spatenstich unserer Doppelhaushälfte Nov2008, der Nachbar hat April2009 begonnen. Beide mit Keller. Da aber Straße leicht abschüssig ist, durfte(musste) er tiefer buddeln und die Raumhöhe in seinem Keller ist zusätzlich noch höher. Somit war Unterfangung angesagt. War alles kein Problem.
Häuser sind nur an der Front „gleich“ (bündig), ansonsten komplett anders Tiefe/Breite. Dach 1 x Satteldach, 1 x versetztes Pultdach. Wir Garage im Keller, er neben dem Haus…