HausiKlausi
Ich weiß, dass ich für rechtssichere Auskünfte das Bauamt befragen muss. Vorab probiere ich des trotzdem mal hier: Im Bebauungsplan ist (in Zusammenhang mit dem Einbau von Dachflächenfenstern) die Rede von Dachflächen, die an öffentliche Verkehrsflächen GRENZEN. Wie kann man das deuten? Geht es hier im strengeren Sinn darum, dass auf Traufhöhe auch das Grundstück endet. Oder zählt da schon eine der Verkehrsfläche zugewandte Dachfläche dazu, auch wenn zwischen Haus und öfftl. Verkehrsfläche 1m Abstand sind? Konkret geht es um ein Stino-Satteldach.