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Dass jedoch die Baugenehmigung versagt wird ist nahezu ausgeschlossen.
Daß es im Gebäudeentwurf und seiner Erfüllung des Bebauungsplanes keinen gegen die Genehmigung sprechenden Sachgrund gibt, bedeutet noch garnichts. Noch kann niemand absehen, was Omikron bedeutet, ob die Bauämter nochmals Personal an die Gesundheitsämter ausleihen müssen. Irgendwer kann Einsprüche erheben und der Richter ist krank. Auch 24 Monate klingen mit dem Denkfehler "minus normale Bauzeit = immer noch viel Puffer" wie absolut sicher lang, aber so ein Warten auf Godot kann sich ziehen. Dann springen Reservierer ab und mit sinkender Vermarktungsquote steigt bei solchen Projekten immer auch die Wahscheinlichkeit kaufmännisch motivierter Verzögerungen. Laien denken dann immer, sofort nach Wegfall des Verzögerungsgrundes ginge es weiter - aber das bedingt entsprechende freie Slots, und Margen sind nicht zum Verpuffern da. Käufer haben typischerweise wenig Ahnung vom Bauträgergeschäft - was völlig normal und keine Schande ist, aber nicht zu gefährlicher Naivität verleiten sollte.24 Monate Bereitstellungsfreie Zeit...