Hab ich es überlesen? Warum jetzt die gigantisch große Garage, wenn sie Euch doch total mit einer Pkw-Bewegung einschränkt, die außer geradeaus fahren nichts erlaubt? Wie ist denn die Grundstücksgrenze im NW konzipiert? Weiche oder harte Grenze?
Auch die Hauswand nimmt Euch jegliche Ausschweifung mit dem Lenkrad, auch wenn sie 3,50 breit ist (ok, geht !… Aber dennoch… :..)
Wenn das vordere Grundstück dort seinen Stellplatz bekommt, wo Du es eingezeichnet hast, dann könntet ihr eine gemeinsame Auffahrt generieren OHNE Grünstreifen, sodass ihr beide immer Platz zum Wenden hättet. Vielleicht sogar eine Carport/Carportanbauung mit je einem Abstellraum dahinter für die Fahrräder und Mülltonnen?!
Dann wird die jetzt geplante Garage Euch noch das letzte an natürlichem Licht im EG auf dieser Seite wegnehmen, oder?
Ist eigentlich zur Sprache gekommen, ob ihr weiter raus Richtung Garten bauen dürft? Also zb nur im EG einen schmalen Wintergarten (Blumenfenster), der auch von oben Licht einfängt?
Wofür ist die Werkstatt?
Was ist NW des Grundstücks?
Ihr scheint, wenn es im NW keine Bebauung gibt, da hinten relativ vogelfrei?