kurzy
Nein, das heißt nur, dass eine AuftragsVERGABE der Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen, wie diese im Antrag dargestellt sind, möglich wäre. Dass der Antrag genehmigt wurde, heißt das natürlich nicht.Ich habe meinen Antrag gestern gegen 19 Uhr eingereicht und keine Antwort erhalten. Mein Nachbar hat seinen Antrag für die 2. Doppelhaushälfte 3 Stunden früher eingereicht und sofort die Bestätigung erhalten.
Nachdem ich den Antrag eingereicht hatte, erhielt ich diese Nachricht:
Sie können auch jetzt schon starten - wir empfehlen Ihnen aber, unsere Entscheidung abzuwarten.
Bedeutet dies, dass der Antrag trotzdem genehmigt werden würde?
Ich würde aber davon ausgehen, dass der Bescheid negativ ist.