Hallo
faddl92
Ich habe Deinen Eingangsbeitrag gelesen und möchte Deine Vermutung ("Ich habe so langsam das Gefühl, er weiß nicht wovon er spricht ...") bestätigen.
Wer mit 1K/Tag Abheizen lässt, kennt zweifellos nicht die entsprechenden Empfehlungen des BVF (das ist der Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.). Denn das ist unsinnig, da der Estrich seine Spannungen bereits durch das stufenweise Aufheizen bis zur Maximaltemperatur abbauen konnte.
Die dort aufgeführten Empfehlungen stellen derzeit den Stand der Technik dar.
Danach wird (bei Zementestrichen) nach 21 Tagen bzw. (bei Calciumsulfatestrichen) nach 7 Tagen stufenweise bis zur maximalen Auslegungstemperatur aufgeheizt, diese Vorlauftemperatur 4 Tage gehalten und danach stufenweise mit 10K/Tag zurückgefahren. Bei 40°C wären das weniger als 1 Woche Wartezeit.
Danach ist das Funktionsheizen abgeschlossen, es wird 2 Tage bei Raumtemperatur gewartet, bis das Belegreifheizen erfolgt.
Dieses ist aber nicht mehr mit stufenweisem Aufheizen verbunden, die Heizungsanlage wird sofort auf die maximale Auslegungstemperatur hochgefahren.
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Soweit die "harmlose Textpassage".
Dass sich Heizelemente von der Trägerplatte ablösen, aufschwimmen, muss im Zuge der Installation der Fußboden-Heizungselemente auf jeden Fall verhindert werden. Nun ist es nicht nur sichtbar geschehen, sondern auch unsicher, ob die anderen Heizelemente tatsächlich noch mit der notwendigen Estrichüberdeckung von 45mm vorliegen.
Das bedeutet erst einmal: Deine Befürchtungen sind berechtigt.
Weiter aber auch: einfach das Sichtbare aufklopfen und tiefer legen - NEIN!
Ich befasse mich nun seit über 30 Jahren beruflich mit derartigen und ähnlichen Problemstellungen.
Aber so einfach die Gefahr ignorieren, auf Dich (als Bauherrn) verlagern, das würde ich keinesfalls so akzeptieren.
Gut, DU verfügst über eine Gewährleistungsphase, meist 5 Jahre. Aber was nützt es Dir, wenn die Warmwasserelemente ihre Funktion (hier besonders freundlich formuliert) nach 2 oder 3 Jahren aufgeben?
Danach ist bei voll eingerichtetem Raum eine Prüfung und ggf. Reparatur nur mit hohem Aufwand (für Dich/Deine Familie) möglich.
Ich rate Dir dazu, sofort und vor weiteren Maßnahmen einen öffentlich für das Gewerk "Fußbodenbau" bestellten und vereidigten Sachverständigen einzuschalten.
Adressen erhältst Du über beispielsweise die Abteilung "Sachverständigenwesen" Deiner IHK.
Denn: was sich hier abzeichnet, das kenne ich aus eigener Praxis, wo der junge Bauherr, es war sein erstes Bauvorhaben, seinerzeit mit dem Camcorder als Film festhielt: Der Fließestrich traf aus dem in ca. 1,60m Höhe über die Schulter des AUsführenden gelegten Zuführschlauch auf die Bodenfläche und riss die Heizelemente, die ähnlich einer Hydra, welche die Köpfe hier und da aus dem Wasser (hier: aus der Verlaufmasse) steckt, wieder absenkt, an anderer Stelle wieder auftaucht. Das damalige Argument des Unternehmers war: Kein Problem, es wird ja noch gespachtelt!
Nein, es wurde komplett alles wieder herausgerissen, auch die Heizelemente mitsamt der beschädigten Trägerplatten; und wurden danach sach- und fachgerecht durch eine neue, dem Stand der Technik entsprechende Konstruktion mit großem Aufwand zwar, aber noch in dem unbewohnten Objekt, ersetzt.
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Gruß und der Wunsch hinsichtlich einer zugkräftigen Entscheidung: KlaRa