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Myrna_Loy
Das geht nicht. Der Hof muss dem Haupterwerb dienen und man muss bei uns im Bundesland auch Kammermitglied sein und darüber den Hofbetrieb nachweisen.Ich denke, 1 würde sogar ausreichen. Du bietest dann eben Kutschfahrten als Gewerbe an. Ob das allerdings dazu führt, dass Du dort ein Haus bauen dürftest, da hab ich meine Zweifel. Aber man weiß ja nie.
gugel mal brennecke und Der Bebauungsplan – Teil 41 – Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich: Sondertatbestände
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