Umnutzung Halle zu Wohnraum im Außenbereich auf ehemaligem Bauernhof

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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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Kaddi197703

Also der Vater ist ehemaliger Bauer. Was der Bruder mit Landwirtschaft zu schaffen hat, habe ich der Geschichte nicht entnommen. Wenn Du nicht nur Dein eigenes Pferd dort halten willst (und am besten auch Pferdewirtin bist) sähe ich Dich geschickter als Betreiberin des pferdebezogenen Teiles des Hofes als Deinen Bruder (?)
Mein Vater ist, ich habe mich heute noch einmal erkundigt "Landwirt mit einem landwirtschaftlichem Einkommen aus Vermietung und Verpachtung".
Diesen Part würde mein Bruder dann im Nebenerwerb übernehmen.
Nagel mich bitte nicht fest, ich persönliche kenne mich da nicht so aus.
 
K

Kaddi197703

Der Wohnraummangel ist für Dich nichts wert: der juckt eher die Ortsgemeinde, der "untere" Landschaftsschutz durch die Reglementierung des Fastnichtsdürfens im Außenbereich aber Landkreiszuständigkeit. Ich darf auch nicht selber schlachten, nur weil mein Opa Metzger war. Das einzige Pfund mit dem Du wuchern kannst sehe ich also in Deiner eigenen beruflichen Bezogenheit auf die Hofstelle, mit der Du eine "Betriebswohnung" begründen könntest. Wieviele (Fremd)pferde das erfordern würde, kann ich Dir allerdings nicht sagen.
Ich hatte die Hoffnung, dass der Wohnraummangel dies erleichtern könnte, denn in Bayern ist das wohl momentan der Fall, dass diese Möglichkeiten bestehen. :-/

Die Pferdehaltung "professionell" aufziehen war auch schon ein Gedanke, mit dem ich spiele. Schätze allerdings, dass 5 Pferde nicht ausreichen werden :cool:
 
K

Kaddi197703

Wer wohnt denn stattdeiner dort - würde da eine unbewohnt sein, die man aufgeben könnte ?
Es wohnen "fremde" Mieter in den Wohnungen.
Für uns kommt dies nicht in Frage, da der ganze Bau schon relativ marode und in die Jahre gekommen ist. Ständig ist etwas zu reparieren etc. Dies würde dann mein Bruder auf seine Kosten übernehmen. Logisch, er übernimmt ja die Hofstelle. Ein Abriss oder eine komplette Sanierung des Familienhauses möchte mein Vater allerdings nicht.
 
M

Myrna_Loy

Wenn ich mich richtig erinnere, war Nebenerwerb nicht ausreichend, um den Bestandsschutz im Außenbereich zu halten. Vielleicht hat sich das inzwischen geändert.
 
M

Myrna_Loy

Die zuständige Landwirtschaftskammer berät zu solchen Erbfolge- und Rechtsfragen meistens auch recht kompetetent. Ich würde die mal kontaktieren, wie solche Altenteilregelungen aussehen können.
 
K a t j a

K a t j a

Die Pferdehaltung "professionell" aufziehen war auch schon ein Gedanke, mit dem ich spiele. Schätze allerdings, dass 5 Pferde nicht ausreichen werden :cool:
Ich denke, 1 würde sogar ausreichen. Du bietest dann eben Kutschfahrten als Gewerbe an. Ob das allerdings dazu führt, dass Du dort ein Haus bauen dürftest, da hab ich meine Zweifel. Aber man weiß ja nie.
 
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