N
NeScha12
Hallo zusammen,
kurze Beschreibung unserer Situation:
Wir haben in ein Neubaugebiet ein RMH erworben und unser Nachbar ebenso vom selben Eigentümer das Eckgrundstück.
Wir haben jetzt erfahren, dass laut Bebauungsplan die RMH einen Stellplatz vor dem Haus haben und aus Platzmangel am ende der Hausgruppen noch einen Platz für ein Sammelcarport.
Der ehemalige Eigentümer hat jedoch den Platz für ein Sammelcarport nicht uns, sondern unseren Nachbarn damals verkauft. Wir haben leider nur die Möglichkeit einen Stellplatz zu realisieren.
Nach Rücksprache mit der Stadt haben wir gesagt bekommen, dass ein zweiter Stellplatz für die Genehmigung notwendig ist und wir dafür eine Lösung brauchen.
Wir wissen nicht was man da machen kann/soll und würden uns über Anregungen freuen.
Sollten wir da rechtlich bzgl. des Verkäufer vorgehen?
Danke sehr!
kurze Beschreibung unserer Situation:
Wir haben in ein Neubaugebiet ein RMH erworben und unser Nachbar ebenso vom selben Eigentümer das Eckgrundstück.
Wir haben jetzt erfahren, dass laut Bebauungsplan die RMH einen Stellplatz vor dem Haus haben und aus Platzmangel am ende der Hausgruppen noch einen Platz für ein Sammelcarport.
Der ehemalige Eigentümer hat jedoch den Platz für ein Sammelcarport nicht uns, sondern unseren Nachbarn damals verkauft. Wir haben leider nur die Möglichkeit einen Stellplatz zu realisieren.
Nach Rücksprache mit der Stadt haben wir gesagt bekommen, dass ein zweiter Stellplatz für die Genehmigung notwendig ist und wir dafür eine Lösung brauchen.
Wir wissen nicht was man da machen kann/soll und würden uns über Anregungen freuen.
Sollten wir da rechtlich bzgl. des Verkäufer vorgehen?
Danke sehr!