Zu Wenig Stellplätze für Baugenehmigung

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Zuletzt aktualisiert 15.11.2024
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G

guckuck2

Zeig doch mal den Plan vom Grundstück. Ich kann mir gerade nicht vorstellen, das keine 2 Stellplätze vor das Haus passen.
Nunja, so ein RMH hat häufig nur 5m breite, das Grundstück naturgemäß ebenso. Wenn da noch Mülltonnen vor die Haustür sollen, bekommst da nimmer zwei Fahrzeuge hin.

Ich habe mal die Frage in den Raum gestellt was für Lösungen es hier gibt. Aber es kann ja trotzdem nicht sein das wir die Kosten für eine mögliche ablöse übernehmen müssen...
Welche Rolle hast du eigentlich in dem Spiel - bist du Bauherr?
Du schreibst ihr habt ein RMH gekauft. Ist es ein Bauträgerobjekt (Grundstück mit Haus)? Dann kann dir die Nummer egal sein, die Genehmigungsfähigkeit wäre dann das Problem des Bauträgers.
Erzähl doch nochmal bisschen was über den Kaufvertrag, den ihr geschlossen habt.
 
11ant

11ant

Ich hab dir mal ein ausschnitt hier ein gestellt - unser Grundstück hab ich Geld mit ein X markiert.
Gehe ich recht in der Befürchtung, der besagte Nachbar sei planlinks von Euch und habe nicht nur Euren Stellplatz mitgekauft, sondern gar das ganze Carportgrundstück, um es mit seinem Baugrundstück zu vereinigen und breiter bauen zu können ? - dann solltet Ihr dringend Eure möglichen Rechtsmittel klären, gegen die Vereinigung zu protestieren und den Verkauf des gemäß dem Bebauungsplan quasi der Anliegergemeinschaft gewidmeten Grundstückes rückabwickeln zu lassen. Nehmt Einsicht in das Grundbuchblatt des Carportgrundstückes. Hopphopp zum Anwalt !

Der "Vorgarten" des Hauses liegt zwar komplett in einem Stellplätzebaufenster, aber wenn der Bebauungsplan textlich ausschließt, daß Ihr hier zwei Bauplätze schafft, habt Ihr ein Problem. Sofern - klärt das ! - die Stadt tatsächlich versäumt hat, Eure Erwerbsmöglichkeit für den Sammelcarportplatz zu sichern, soll sie Euch zumindest gebührenfrei die Befreiung für den zweiten Stellplatz erteilen. Best Case wäre m.E. allerdings, das Husarenstück des Verkaufes an den Nachbarn rückgängig zu machen.

Bürgermeister sind Wahlbeamte und benötigen leider weniger fachliche Qualifikation als ihre Untergebenen. Zuweilen machen sie von ihrem "Recht auf Inkompetenz" auch in einem (Un)maß Gebrauch, das ich vor dem "Goalkeeper-Thread" nicht für möglich gehalten hätte. Welches Verfahren mit solchen Bürgermeistern ich für angemessen hielte, darf ich aus strafrechtlichen Gründen nicht öffentlich äußern ;-)
 
Y

Ysop***

Gehe ich recht in der Befürchtung, der besagte Nachbar sei planlinks von Euch und habe nicht nur Euren Stellplatz mitgekauft, sondern gar das ganze Carportgrundstück, um es mit seinem Baugrundstück zu vereinigen und breiter bauen zu können ? - dann solltet Ihr dringend Eure möglichen Rechtsmittel klären, gegen die Vereinigung zu protestieren und den Verkauf des gemäß dem Bebauungsplan quasi der Anliegergemeinschaft gewidmeten Grundstückes rückabwickeln zu lassen. Nehmt Einsicht in das Grundbuchblatt des Carportgrundstückes. Hopphopp zum Anwalt !
Wenn dem so ist, dann könnte ich mir vorstellen, dass auch andere Bauherren das gleiche Problem haben. Das sind ja einige Carportplätze. Dann könnte ein Zusammenschluss der Betroffenen vielleicht etwas bewirken.
Oder der Nachbar hat einen großen Fuhrpark :-)

Was ist das denn für ein Verkäufer? Was gewerbliches oder der Bauer, dem vorher der Acker gehört hat? (ich gebe zu reine Neugierde, denn einen Unterschied macht es für dich wohl eher nicht)

Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen! Kann ja nicht Sinn der Behörde sein, dass aus einem Baugrundstück mangels Bebaubarkeit Gartenfläche wird.
 
Zuletzt aktualisiert 15.11.2024
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