R
rosinanthe
Hallo Forum,
nachdemnich nun zwei Jahre still mitgelesen und gelernt habe, wende ich mich heute mit einer eigenen Frage an euch.
Ich habe eine neu errichtete ETW vom Bauträger erstanden. Fertigstellung wird August 2022 sein. Das Gebäude hat drei Etagen und insgesamt neun Parteien.
In der Bauleistungsbeschreibung wurden Dezibel-Werte und Normen angegeben, die durch den verbauten Schallschutz eingehalten werden sollen.
Wenn ich Recht verstehe, kehrt sich nach einer Abnahme und Übergabe der ETW durch mich die Beweislast um, falls ich irgendwo einen Mangel vermute.
Wenn ich nun bei der Abnahme einen Mangel vermute, wäre es dann Aufgabe des Bauträgers mir nachzuweisen, dass dieser nicht vorliegt?
Konkret: bei der Abnahme wird das Gebäude unbewohnt und leise sein. Einhaltung der Dezibel-Werte mangels Messgerät und Lärm für mich in diesem Moment wohl nicht überprüfbar. Kann ich blind einen Mangel vermuten und den Bauträger zwingen mir die Einhaltung der Bauleistungsbeschreibung zu beweisen? Oder wird er mir ebenso "blind" versichern, dass die Bauleistungsbeschreibung gilt und eingehalten wurde?
Muss ich bis nach dem Einzug aller Parteien warten und dann, bei Auffälligkeiten, selbst prüfen wie laut die Gesellschaftsgeräusche eindringen/ausdringen?
Danke,
Rosinanthe
nachdemnich nun zwei Jahre still mitgelesen und gelernt habe, wende ich mich heute mit einer eigenen Frage an euch.
Ich habe eine neu errichtete ETW vom Bauträger erstanden. Fertigstellung wird August 2022 sein. Das Gebäude hat drei Etagen und insgesamt neun Parteien.
In der Bauleistungsbeschreibung wurden Dezibel-Werte und Normen angegeben, die durch den verbauten Schallschutz eingehalten werden sollen.
Wenn ich Recht verstehe, kehrt sich nach einer Abnahme und Übergabe der ETW durch mich die Beweislast um, falls ich irgendwo einen Mangel vermute.
Wenn ich nun bei der Abnahme einen Mangel vermute, wäre es dann Aufgabe des Bauträgers mir nachzuweisen, dass dieser nicht vorliegt?
Konkret: bei der Abnahme wird das Gebäude unbewohnt und leise sein. Einhaltung der Dezibel-Werte mangels Messgerät und Lärm für mich in diesem Moment wohl nicht überprüfbar. Kann ich blind einen Mangel vermuten und den Bauträger zwingen mir die Einhaltung der Bauleistungsbeschreibung zu beweisen? Oder wird er mir ebenso "blind" versichern, dass die Bauleistungsbeschreibung gilt und eingehalten wurde?
Muss ich bis nach dem Einzug aller Parteien warten und dann, bei Auffälligkeiten, selbst prüfen wie laut die Gesellschaftsgeräusche eindringen/ausdringen?
Danke,
Rosinanthe