C
casaro
Hallo,
neu hier, also bitte verzeiht eventuelle Fehler. Wir haben einen Werkvertrag mit einem Generalunternehmer, welcher in etwa folgendes sagt:
Wir haben den GU mehrmals darauf hingewiesen dass wir noch keinen fehlerfreien Werkplan erhalten haben und deswegen formal auch nichts freigeben können. Ich verstehe irgendwie nicht warum das vom GU ignoriert wird. Ich sehe das eher nachteilig für den GU weil er ja irgendwie auf eigenes Risiko baut. Aber vielleicht liege ich auch falsch. Folgende Fragen:
neu hier, also bitte verzeiht eventuelle Fehler. Wir haben einen Werkvertrag mit einem Generalunternehmer, welcher in etwa folgendes sagt:
Nun hat uns der GU schon vor einigen Monaten einen Vorabzug der Werkpläne zugestellt. Da waren aber noch einige Fehler drin und wir hatten noch Änderungswünsche. Manches wurde dann eingearbeitet. Manches nicht. Das ging dann mehrmals hin und her, und Stand heute haben wir noch keinen Werkplan erhalten welche komplett fehlerfrei ist. Das Haus wird aber schon fleißig gebaut. Der Rohbau ist mittlerweile fast fertig und so weit wir das erkennen können wurde auch "richtig" gebaut. D.h. so wie wir es wollen und nicht wie in den Vorabzügen des Werkplans.Der Auftragnehmer fertigt auf seine Kosten sowohl die für ihn erforderliche Werk- und Detailplanung als auch die für ihn notwendige statische Berechnung an sowie, soweit erforderlich, den Standsicherheits- und Brandschutznachweis.
Vor Baubeginn müssen die Werkpläne (Maßstab 1:50) dem Auftraggeber vorgelegt und zur Baufreigabe von ihm abgezeichnet werden.
Wir haben den GU mehrmals darauf hingewiesen dass wir noch keinen fehlerfreien Werkplan erhalten haben und deswegen formal auch nichts freigeben können. Ich verstehe irgendwie nicht warum das vom GU ignoriert wird. Ich sehe das eher nachteilig für den GU weil er ja irgendwie auf eigenes Risiko baut. Aber vielleicht liege ich auch falsch. Folgende Fragen:
- Gibt es hier eine "Falle" in die wir tappen könnten wenn fleißig gebaut wird obwohl der Werkplan nicht final freigegeben wurde?
- Könnten wir eventuell die Abschlagszahlungen verweigern (fällig z.B. wenn ein Stockwerk im Rohbau fertig wird) unter dem Hinweis dass die Werkpläne vor Baubeginn freigeben werden müssen? (vielleicht eher was für den Anwalt, der den kompletten Werkvertrag liest, aber vielleicht hat ja jemand konkrete Erfahrungen).