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rosinanthe
Da man die Umsetzung/Realisierung während der Bauphase nur nach Gutdünken durch den Bauträger überwachen kann, scheint es ja "die Regel" zu sein, dass man als Käufer ohne Detailwissen bei der Abnahme steht.Lass Dir den Schallschutznachweis nach DIN 4109 geben - der gehört nämlich zu den Unterlagen, die beim Bauantrag eingereicht werden müssen. Und dann prüfst Du, ob gem. den Vorgaben und Planungen gebaut wurde. Ist doch ganz einfach - z.B. bei der Abnahme Wände aufkloppen und nachprüfen ;) .
Das funktioniert natürlich nicht. Hätte während des Baus gemacht werden müssen. Insofern kannst Du nur nach den Unterlagen gehen und schauen, ob Unplausibilitäten vorhanden sind.
Ansonsten wäre das Monitoren/Besichtigen für zukünftige Eigentümer ja irgendwie gesetzlich geregelt bzw. durchsetzbar.
Nachdem das nicht der Fall ist, scheint es mir so, als ob mein Post #2 eine Alternative wäre - wieder nur mit Bauträger-Gutdünken durchführbar.
Gibt es weitere Zwischenschritte bis zur Beschwerde nach aufgetretenen Lärmbelästigungen?
Hintergund: ich WEISS inzwischen von Schallschutzproblemen in einem Schwester-Haus des Bauträger.