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jerimata
Ich mag mich irren, aber auch bei einer Bürgschaft hätte ich erwartet, dass er diese nur gegen Baufortschritt abrufen kann... aber habe natürlich auch keine Ahnung, was alles im Insolvenzfall greifen würde. Wenn's schlecht läuft wäre das Geld dann während des langen Verfahrens gebunden, wenn's richtig schlecht läuft könnten Gläubiger womöglich auf das Geld zugreifen ohne Baugegenleistung... aber nur Laienhafte Vermutungen, wäre aber natürlich ein nicht ganz kleiner Punkt gegen Bürgschaften.