S
Sandrina89
Hallo Zusammen,
Wir kommen unserem Traum vom Eigenheim nun endlich näher.
Von Verwandten haben wir in Sachsen ein Grundstück geschenkt bekommen und sind nun am planen, was wir vor dem Bau (neben Bäume fällen und umpflanzen) noch machen müssen.
Verunsichern tut uns aktuell der Zaun.
Das Grundstück ist mit einem dieser grünen Drahtzäune umzäunt. Diesen möchten wir, bevor es los geht, teilweise entfernen und zur Seite stellen. Nach dem Bau soll er wieder so wie er war aufgebaut werden.
Vor ein paar Jahren (also nach Aufstellung des Zaunes durch den Vorbesitzer) kam eine Gestaltungssatzung raus, die diese Zäune nur in Verbindung mit einer Hecke gestattet.
Der entsprechende Passus:
Maschendrahtzäune und Drahtgitterzäune zum öffentlichen Verkehrsraum hin sind nur in Verbindung mit einer Hecke zulässig. Es sind nur einheimische Sträucher zulässig, Koniferen sind nicht zulässig. Die Höhe ist auf 1,50 m zu begrenzen.
Gilt das dann auch für unseren Zaun? Dieser ist ja älter als die Satzung. Allerdings haben wir darüber keine unterlagen.
Wir möchten eigentlich ungerne eine Hecke pflanzen und hatten gehofft, dass der Zaun 'Bestandsschutz' hat.
Wir werden uns natürlich vorab noch beim zuständigen Bauamt informieren, wollten aber vorher schon einmal ein paar Infos rein holen.
Viele Grüße
Sandrina
Wir kommen unserem Traum vom Eigenheim nun endlich näher.
Von Verwandten haben wir in Sachsen ein Grundstück geschenkt bekommen und sind nun am planen, was wir vor dem Bau (neben Bäume fällen und umpflanzen) noch machen müssen.
Verunsichern tut uns aktuell der Zaun.
Das Grundstück ist mit einem dieser grünen Drahtzäune umzäunt. Diesen möchten wir, bevor es los geht, teilweise entfernen und zur Seite stellen. Nach dem Bau soll er wieder so wie er war aufgebaut werden.
Vor ein paar Jahren (also nach Aufstellung des Zaunes durch den Vorbesitzer) kam eine Gestaltungssatzung raus, die diese Zäune nur in Verbindung mit einer Hecke gestattet.
Der entsprechende Passus:
Maschendrahtzäune und Drahtgitterzäune zum öffentlichen Verkehrsraum hin sind nur in Verbindung mit einer Hecke zulässig. Es sind nur einheimische Sträucher zulässig, Koniferen sind nicht zulässig. Die Höhe ist auf 1,50 m zu begrenzen.
Gilt das dann auch für unseren Zaun? Dieser ist ja älter als die Satzung. Allerdings haben wir darüber keine unterlagen.
Wir möchten eigentlich ungerne eine Hecke pflanzen und hatten gehofft, dass der Zaun 'Bestandsschutz' hat.
Wir werden uns natürlich vorab noch beim zuständigen Bauamt informieren, wollten aber vorher schon einmal ein paar Infos rein holen.
Viele Grüße
Sandrina