K
karl.jonas
- Der Freibetrag für die Schenkung beträgt für jedes Elternteil 400 k. Je nach "sonstiger Vermögenslage" kann es daher sinnvoll sein, das Haus zunächst von 100% Mama auf 50:50 Mama/Papa zu übertragen. Hier rechnet ggf. der Steuerberater.
- Wenn der Schenkungsbetrag unter dem Freibetrag liegt, berechnet das (hiesige) Finanzamt garnichts. Erst, wenn vielleicht eine zweite Schenkung oder Erbschaft dazukommt, überlegen sie nochmal, ob sie was berechnen sollten.
- Der Unterschied zwischen "Wohnrecht" und "Nießbrauch" ist wichtig und sollte mit einem Fachmann geklärt werden. Wer soll z.B. den Ertrag bekommen, wenn deine Eltern im Heim sind (also kein Wohnrecht mehr wahrnehmen wollen/können)? Der lebenslange Nießbrauch für jeden einzelnen Elternteil versetzt deine Eltern in einen eigentumsähnlichen Stand, das Wohnrecht ist wesentlich schwächer.
- Für deine Eltern ist es wichtig, dass die Rechtslage notariell festgeschrieben wird. Das kostet wenig. Aber mit einem gut gemeinten und schlecht gemachten Vertrag kann es immer passieren, dass die Eltern trotz Wohnrecht zum Schluss auf der Straße sitzen. (ok, hier bin ich auf dünnem Eis, habe z.B. eine Zwangsversteigerung im Sinn, bitte prüfen).