Was beachten bei Finanzierung, Schenkung Immobilie Elternhaus?

4,50 Stern(e) 6 Votes
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
Sie befinden sich auf der Seite 7 der Diskussion zum Thema: Was beachten bei Finanzierung, Schenkung Immobilie Elternhaus?
>> Zum 1. Beitrag <<

S

shenja

Darf man fragen, wie du das meinst? Gruß
Ich hatte mich auf meinen Vorschreiber bezogen, der meinte,

„dann darf die Allgemeinheit also mit Steuergeldern für den Rest aufkommen, was wenn es alle so schlau machen?“

Ich arbeite im Sozialamt, Hilfe zur Pflege. Genau die Konstellation habe ich quasi täglich auf dem Tisch. Haus überschrieben, 10 Jahre rum und der Steuerzahler zahlt brav.
 
K

k-man2021

Wir haben ähnliche Schenkungen an unsere Kinder gemacht und uns den Nießbrauch vorbehalten, alles über Notar, der auf Erbrecht spezialisiert ist und vom Steuerberater prüfen lassen. Ich würde es immer wieder so machen, denn es gibt Fälle, an die man vorher nicht denkt…. Habt ihr zB berücksichtigt, dass du innerhalb der 10 Jahre sterben könntest, deine Frau die Immobilie erbt und verkaufen will? Es gab in unserem Fall auch steuerliche Fallstricke hinsichtlich Renovierungskosten etc.

Den Wert der Immobilie kannst du zwar selbst angeben, er wird aber vom FA überprüft. Der Wert der Schenkung insgesamt wird aber auch vom Wert des Nießbrauches/Wohnrechts beeinflusst.
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
Im Forum Kaufberatung / Substanzbewertung gibt es 486 Themen mit insgesamt 11467 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Was beachten bei Finanzierung, Schenkung Immobilie Elternhaus?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Grundstück mit Immobilie nach Erbfall 11
2Überlegung und Machbarkeit von Kauf oder Bau einer Immobilie 15
3Kosten für Anbau und Teilmodernisierung bestehende Immobilie 32
4Anfänge einer möglichen Immobilie | Fragen Bausparvertrag 72
5Finanzierung der Immobilie machbar? 56
6Immobilie kaufen realisierbar - Kredit mit Bausparer als Eigenkapital? 12
7Eigene Immobilie schon am Anfang? Greenhorn braucht Tacheles... 44

Oben