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LinkerDaumen93
Hallo zusammen,
Da dies mein erster Beitrag ist möchte ich mich deshalb kurz vorstellen.
Ich bin Felix 29 und kommen aus Fürth/ Bayern, plane gerade mit meiner Frau unser Einfamilienhaus.
Wir wohnen aktuell auf einem grossen Grundstück in einem Altbestand welches meinem Schwiegervater gehört.
In diesem Haus wohnt mein Schwager mit seiner Lebensgefährtin, sowie meine Frau und ich.
Zusätzlich noch eine Mietpartei, welche nur noch einen Zeitmietvertrag bis 06/24 besitzt. Wurde vor einem Jahr geschlossen, da das geplante Bauvorhaben hier bereits bekannt war. Der anstehende Abriss wg. Neubau wurde den Mietern klar kommuniziert und steht im Mietvertrag/ wurde bestätigt.
Insgesamt sollen auf dem Grundstück 2 Einfamilienhaus errichtet werden. Unseres und das vom Schwager in zweiter Reihe.
Das Grundstück ist sehr groß. Eine Teilung ähnlich der umliegenden Grundstücke ist notwendig.
Bebauung in zweiter Reihe auch erlaubt.
Eine Zufahrtsstraße durch den vorderen/unseren Teil des Grundstücks gibt es jetzt schon.
Der Bebauung geht Mitte 2024 der Abriss der Bestandsimmobilie voraus.
Nun zur Thematik welche mich interessiert:
Wir möchten gerne die Eigentumsverhältnisse bereits jetzt regeln. Die Claims in der Familie sind bereits abgesteckt, die imaginäre Grundstücksgrenze bekannt.
Einziges Problem hierbei ist, dass bei dieser Grundstücksgrenze der Altbestand, mit dem beide Bebauungen ja sowieso nicht möglich sind, im Weg ist und ich mir deshalb eine Teilung zum jetzigen Zeitpunkt schwierig vorstelle.
Da ich einen Lieververtrag für ein Haus erst nach erfolgreicher Genehmigung und Baufinanzierungsbestätigung (ohne das mir das Grundstück tatsächlich gehört, wird das eh nichts) unterzeichnen kann/will, müssen die Verhältnisse jetzt notariell geregelt werden.
Gibt es eine Möglichkeit diese Grenze nun schon im Grundbuch festzuhalten, obwohl der Altbestand noch vorhanden ist.
Wir wollen damit nicht erst bis zum Abriss Mitte 24 warten, denn direkt danach soll ja auch gleich gebaut werden können.
Das würde alles nur unnötig verzögern und bei der aktuellen Marktsituation auch verteuern.
Ich bin über euere Ratschläge jetzt schon sehr dankbar.
Ich suche keine Rechtsberatung, lediglich schon mal Input zu diesem Thema.
Ein Termin bei einem Notar ist sowieso unumgänglich.
Vielen Dank und ein schönes Wochenende
Da dies mein erster Beitrag ist möchte ich mich deshalb kurz vorstellen.
Ich bin Felix 29 und kommen aus Fürth/ Bayern, plane gerade mit meiner Frau unser Einfamilienhaus.
Wir wohnen aktuell auf einem grossen Grundstück in einem Altbestand welches meinem Schwiegervater gehört.
In diesem Haus wohnt mein Schwager mit seiner Lebensgefährtin, sowie meine Frau und ich.
Zusätzlich noch eine Mietpartei, welche nur noch einen Zeitmietvertrag bis 06/24 besitzt. Wurde vor einem Jahr geschlossen, da das geplante Bauvorhaben hier bereits bekannt war. Der anstehende Abriss wg. Neubau wurde den Mietern klar kommuniziert und steht im Mietvertrag/ wurde bestätigt.
Insgesamt sollen auf dem Grundstück 2 Einfamilienhaus errichtet werden. Unseres und das vom Schwager in zweiter Reihe.
Das Grundstück ist sehr groß. Eine Teilung ähnlich der umliegenden Grundstücke ist notwendig.
Bebauung in zweiter Reihe auch erlaubt.
Eine Zufahrtsstraße durch den vorderen/unseren Teil des Grundstücks gibt es jetzt schon.
Der Bebauung geht Mitte 2024 der Abriss der Bestandsimmobilie voraus.
Nun zur Thematik welche mich interessiert:
Wir möchten gerne die Eigentumsverhältnisse bereits jetzt regeln. Die Claims in der Familie sind bereits abgesteckt, die imaginäre Grundstücksgrenze bekannt.
Einziges Problem hierbei ist, dass bei dieser Grundstücksgrenze der Altbestand, mit dem beide Bebauungen ja sowieso nicht möglich sind, im Weg ist und ich mir deshalb eine Teilung zum jetzigen Zeitpunkt schwierig vorstelle.
Da ich einen Lieververtrag für ein Haus erst nach erfolgreicher Genehmigung und Baufinanzierungsbestätigung (ohne das mir das Grundstück tatsächlich gehört, wird das eh nichts) unterzeichnen kann/will, müssen die Verhältnisse jetzt notariell geregelt werden.
Gibt es eine Möglichkeit diese Grenze nun schon im Grundbuch festzuhalten, obwohl der Altbestand noch vorhanden ist.
Wir wollen damit nicht erst bis zum Abriss Mitte 24 warten, denn direkt danach soll ja auch gleich gebaut werden können.
Das würde alles nur unnötig verzögern und bei der aktuellen Marktsituation auch verteuern.
Ich bin über euere Ratschläge jetzt schon sehr dankbar.
Ich suche keine Rechtsberatung, lediglich schon mal Input zu diesem Thema.
Ein Termin bei einem Notar ist sowieso unumgänglich.
Vielen Dank und ein schönes Wochenende