Baugenehmigung wird nicht erteilt - Kanal überlastet

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A

A&S Bau

Hallo liebe Community,
Wir planen bereits seit einem Jahr unser Haus und sollen jetzt auf einmal keine Baugenehmigung bekommen.

Geplant ist der Bau in einen komplett erschlossenen Baugebiet aus aus den ca. 1930.
Geplant ist der Bau in zweiter Reihe, da die Grundstück hier sehr groß und lange sind.
Das Grundstück gehörte meinen Eltern und wurde jetzt bereits schon notarielle geteilt und auf mich überschrieben.
In der Straße wurde bereits mehrfach so gebaut.
Wir waren bereits öfters im Austausch mit der Stadt und uns wurde immer wieder versichert, dass es möglich ist so zu bauen.

Jetzt hatte ich am Freitag mit dem Tiefbauamt telefoniert und mir wurde mitgeteilt, dass der Bauantrag nicht genehmigt wird, da der Kanal bereits zu ausgelastet ist...
Es wurde vor kurzen eine Messung durchgeführt und da ist man zum Entschluss gekommen keine neuen Häusern mehr anzuschließen.
Vor 3 Wochen hatte das Tiefbauamt uns noch mitgeteilt, dass wir das Regenwasser bei uns auf dem Grundstück versickern lassen müssen und nicht in den Kanal darf, da bei Starkregen es immer wieder zu Rückstellungen kommt.
Das wäre ja kein Problem, hier haben wir schon versichert, eine Zisterne etc. einzubauen. Jetzt heißt es auf einmal wir dürfen gar nicht anschließen.

Tatsächlich wird aktuell in der Straße genau so gebaut wie wir es auch vorhaben und das Haus wurde vor max 4 Wochen an den Kanal angeschlossen.
Selbst mein Architekt hat sowas noch nie gehört.
Habt ihr evtl. sowas schon mal gehört und könnt mir sagen wie sich das rechtlich darstellt.
Hat die Stadt nicht dafür zu sorgen, dass ein vorhandenes baureifes leeres Grundstück auch angeschlossen werden kann?

Vor kurzem gab es sogar einen großen Bericht bei uns in der Zeitung, dass sich die Stadt wünschen würde die Eigentümer würden die großen Grundstücke teilen und verkaufen damit mehr gebaut und verdichtet werden kann.
Dann machen wir genau so etwas und es wird verweigert...

Mit sowas rechnet man natürlich überhaupt nicht. Wir haben schon Verträge mit dem Fertighausbauer und anderen abgeschlossen, das Grundstück bereits gerodet etc. Wir mussten sogar ein Teil vom Ende des Grundstückes an die Stadt verkaufen wenn wir hinten rein bauen wollen, weil ggf. in paar Jahren hier eine Straße auf der Rückseite gebaut werden soll.
Dementsprechend bleiben wir jetztvauf einer Menge Kosten und Strafzahlungen sitzen

Habt ihr einen Tipp für uns?
Vielen Dank!
 
Y

Ypsi aus NI

Um was für einen Kanal geht es denn? Nur Regenwasser oder auch Abwasser?
Gibt es einen B Plan? Bauanzeige oder doch Bauantrag?

Wir waren in ähnlicher Situation. Haben auch in zweiter Reihe gebaut, mussten dafür sogar den B Plan ändern lassen (auf unsere Kosten, galt dann für die ganze Straße). In dem Zuge wurde durch den Bürgermeister (kleines Dorf) vorher geprüft, ob sie einzelnen Versorgungsleitungen für die zukünftigen Häuser ausreichen. Aber auch wir haben die Auflage bekommen, Regenwasser versickern zu lassen oder aufzufangen.
 
A

A&S Bau

Um was für einen Kanal geht es denn? Nur Regenwasser oder auch Abwasser?
Gibt es einen B Plan? Bauanzeige oder doch Bauantrag?

Wir waren in ähnlicher Situation. Haben auch in zweiter Reihe gebaut, mussten dafür sogar den B Plan ändern lassen (auf unsere Kosten, galt dann für die ganze Straße). In dem Zuge wurde durch den Bürgermeister (kleines Dorf) vorher geprüft, ob sie einzelnen Versorgungsleitungen für die zukünftigen Häuser ausreichen. Aber auch wir haben die Auflage bekommen, Regenwasser versickern zu lassen oder aufzufangen.
Bauantrag.
Es ist eigentlich ein Mischwasserkanal.
Bei den bereits erschlossen Häusern läuft beides in den Kanal.
Uns wurde ursprünglich gesagt, dass wir nur Abwasser in den Kanal laufen lassen dürfen. Regenwasser muss auf dem Grundstück bleiben.
Und jetzt heißt es wir dürfen gar nichts anschließen und deswegen kann der Antrag nicht genehmigt werden.
 
WilderSueden

WilderSueden

Ich würde das Thema in den Gemeinderat bringen. Wenn die Stadt Nachverdichtung will, muss das Tiefbauamt auch die Möglichkeiten dazu schaffen.
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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