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LinkerDaumen93
Viele Dank für die ausführliche Antwort.Ich fasse zusammen: Flurstück 350 ist mit einem Zweifamilienhaus 94 bebaut. Der Eigentümer ist der Schwiegervater des TE, gehört weder im Szenario "Gegenwart" noch im Szenario "Zukunft" zu den Nutzern des heutigen Grundstückes bzw. dessen beabsichtigter neuer Parzellen, bis auf daß er Vermieter des Zweifamilienhauses ist. Dem Alter des TE nach vermute ich den Eigentümer noch im erwerbsfähigen Alter (was Zeit für mehrere Schenkungsschritte vor dem Erblassen bedeutet). Der Eigentümer hat zwei Kinder (nämlich die Ehefrau und den Schwager des TE). Künftig will sein Sohn aus der Mietwohnung in Haus 94 in ein Einfamilienhaus 94a umziehen. Dessen Bau schon jetzt stünden baulich nur entgegen, daß die geplante Grundstücksteilung die Abstandsfläche des Bestandsgebäudes durchschneiden würde (was durch eine Änderung dieser Grenze beseitigbar wäre), und daß das Bestandsgebäude die Baustellenzufahrt verengt. Der TE selbst will das Haus 94 abreißen und an dessen Stelle ein Einfamilienhaus "94 neu" errichten. Die Parzelle (neu) "350 vorn" des TE würde der Parzelle dessen Schwagers als Zuwegung (GFL) zu dienen haben. Das Luftbild läßt darauf schließen, daß die Bauwünsche baufenstermäßig erfüllbar wären.
Der aus meiner Sicht geschickteste Weg wäre nun, das bebaute Grundstück wie bestehend in eine "Flurstück 350 Entwicklungsgesellschaft" einzubringen und darauf drei Eigentumseinheiten zu bilden, nämlich a) die Sondernutzungsfläche "Baugrund im hinteren Teil", b) das Gemeinschaftseigentum GFL-Fläche und c) den mit dem künftig wegfallenden Haus 94 (alt) bestandenen vorderen Teil. Nähere Erläuterung gerne persönlich, der Weg zu mir ist mit "Hier schreibt der 11ant" zu ergugeln. [Dies ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich eine Übertragung von wie es Charly macht auf das Beispiel der Verhältnisse des TE. Man merkt vielleicht: Charly kennt Hubert *smile*].
Sie haben den Sachverhalt genau richtig verstanden.
Ich seh es aber schon kommen, dass die Teilung und Übereignung vom Grundstück, was ja letztlich einer Schenkung bedarf, am besten erst nach Abriss erfolgen sollte. Sonst wird am Ende noch die alte Immobilie bei der Schenkung vom Finanzamt mitbewertet und das übersteigt dann sicher die entsprechenden Freibeträge von 400.000 € pro Kind (meine Frau und mein Schwager)
Das hält uns wie eingangs ja in einer anderen Antwort nicht davon ab unsere Bauvorhaben fertig zu planen und die Unterlagen zur Genehmigung bei der Stadt einzureichen.
Ich werde in den kommenden Tagen erst mal eine Telefonat mit dem ortsansässigen Notariat führen. Mal schauen was ich da zu hören bekomme.
Ein Termin auf der Stadt mit verschieden Teilnehmer ist ebenfalls Mitte Mai anberaumt.