Ich gehe mal davon aus, das der TE das Grundstück nicht als Spekulationsobjekt in den letzten 10 Jahren gekauft hat. Nach 10 Jahren ist der Verkauf steuerfrei, vorher will das FA übrigens nicht die Hälfte, sondern nimmt Deinen individuellen Steuersatz.Und von dem Verkaufserlös möchte das Finanzamt auch noch die Hälfte.
regelmäßig ist das Ackerland ja nicht erworben, sondern geerbt worden. Wenn beim FA noch keine Betriebsaufgabeerklärung zum ggfs. seit Jahren ruhenden landwirtschaftlichen Betrieb abgegeben worden ist, dann ist ein Verkauf voll steuerpflichtig.Ich gehe mal davon aus, das der TE das Grundstück nicht als Spekulationsobjekt in den letzten 10 Jahren gekauft hat. Nach 10 Jahren ist der Verkauf steuerfrei,
Ist das so? Meines Wissens ist eher die Trennung zwischen Betriebs- und Privatvermögen das Thema. Bei Erbschaft werden die Besitzzeiten des Erblassers angerechnet - war es dort schon im Privatvermögen, hilft es dem Erbenden. Ansonsten geht es - sofern der Erbende nicht die Landwirtschaft weiter betreibt - ins Privatvermögen über und die 10 Jahre laufen.regelmäßig ist das Ackerland ja nicht erworben, sondern geerbt worden. Wenn beim FA noch keine Betriebsaufgabeerklärung zum ggfs. seit Jahren ruhenden landwirtschaftlichen Betrieb abgegeben worden ist, dann ist ein Verkauf voll steuerpflichtig.
Abgrenzung zwischen Privatvermögen und Betriebsvermögen ist entscheidend. Aber ohne offizielle Aufgabeerklärung bleibt auch verpachtete Ackerfläche auch nach Generationen noch Betriebsvermögen der LuF.Ist das so? Meines Wissens ist eher die Trennung zwischen Betriebs- und Privatvermögen das Thema.
Nr. | Ergebnis | Beiträge |
1 | Grundstückskauf, teilweise Bauland und teilweise Ackerland | 12 |
2 | Maklervertrag Grundstück Ackerland | 18 |