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ypg
Dann sind natürlich viele unserer Tipps nicht unbedingt zu realisieren. Als erstes sollte alles rechtliche abgeklärt werden: was könnte, was darf, was darf nicht, was muss eingehalten werden.Nein, wir haben bisher keine offiziellen Infos eingeholt.
Und ihr solltet Euch etwas Grundwissen aneignen.
Allerdings: bei der genannten Struktur würde ich davon ausgehen, dass ein „Zusatzhaus“ und damit eine zusätzliche Überbauung dort erlaubt ist.
Sorry, aber ich kann dir Garagenzeile schlecht auf dem Display erkennen. Ich weiß auch nicht, ob Deine rote Linie exakt liegt.Ich verstehe den Bezug noch nicht ganz. Inwiefern berührt die Grenzbebauung zu einem anderen Grundstück unsere Überlegungen? An der Grenze zu Omas Grundstück werden die Abstände ja eingehalten.
Wenn die Garagenzeile Grenzbebauung ist, dann müsstet ihr bei der Sonderbebauung selbst statt 3
6 Meter Abstandsfläche einhalten.
Wenn da ein Weg bzw Grünstreifen ist, dann habt ihr Glück.
In Folge von links nach rechts: 3 Meter Abstandsfläche, 9 Meter Omas Haus, 3 Meter AF, Neue Grundstücksgrenze, 3 Meter AF, 9 Meter neues Haus, 3 M AF… macht 30 Meter. Theoretisch geht es also. Ohne Doppelgaragenerhalt.
Oder reine Theorie:
Ihr trennt direkt an der Ostseite der Garage, macht selbst mit Eurem Haus Grenzbebauung (bringt dann mit sich, dass im Westen kein Fenster sein darf) und baut auf ca. einem 11 Meter geschätzten breiten Grundstück ein 8 Meter breites Haus.
Was ist denn auf dem Foto noch so zu sehen? Das sieht doch nach einem weiteren Haus im Norden aus?