Rechtliche Voraussetzung Fahnenmast Hessen

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B

Benutzer200

Müsste unter Abstandsflächen zu finden sein. Mit 2m passt das auf jeden Fall. Ob auf die Grenze, müsstest Du nachlesen. Dazu bin ich am Handy zu faul ;)
 
B

Benutzer200

P.S. Für meine Auszüge aus der Bauordnung habe ich eine Verwarnung erhalten, da diese Off Topic sind und nicht zur Frage passen. Zum klotzen hier…
 
Y

ypg

Es müsste gleichbedeutend mit den Abstandsflächen anderer Anlagen zu finden sein. Ich persönlich würde, sofern ich nichts finde, mich an der Bepflanzung orientieren.
 
N

Nemesis

Was hier mittlerweile an Löschungen abgeht ist ja nicht mehr normal. Ein Beitrag, eindeutig mit Bezug zum Thema (Bauordnungen bei Frage ob Fahnenmast erlaubt) löst eine Verwarnung aus, uvm. Wollt ihr alle verdienten User vollends vergraulen? @Benutzer200 bzw. @nordaney war/ist ein unglaublich wichtiges Mitglied dieses Forums, mäßigt doch bitte endlich dieses wilde und nicht nachvollziehbare Vorgehen. Und wenn ich jetzt auch weg bin komm ich noch einmal wieder, ein drittes mal dann aber auch nicht mehr. Sollte @11ant oder @ypg und ähnliche dann mal noch weg sein habt ihr es geschafft.
 
11ant

11ant

Wollt ihr alle verdienten User vollends vergraulen? @Benutzer200 bzw. @nordaney war/ist ein unglaublich wichtiges Mitglied dieses Forums, mäßigt doch bitte endlich dieses wilde und nicht nachvollziehbare Vorgehen.
Das wäre wohl zu wünschen, aber ...
Und wenn ich jetzt auch weg bin komm ich noch einmal wieder, ein drittes mal dann aber auch nicht mehr. Sollte @11ant oder @ypg und ähnliche dann mal noch weg sein habt ihr es geschafft.
... ich fürchte, auch die Key Accounts werden hier führungsseitig nicht als systemrelevant eingeschätzt (falls es noch einen Beweis dafür braucht: die Demission von @Escroda). Ich für meinen Teil kündige schon´mal an, im Falle eines Falles noch nicht einmal einmal wiederzukommen. Da ich anderswo genauso heiße und mit meiner "Schreibleistung" von etwa 295 Beiträgen pro Monat einen entsprechenden Kondensstreifen nachziehe, wird Gugel sagen können, wo ich dann bin. Bauherren zu helfen tue ich gern - wo genau, ist nachrangig.
 
S

sven1976

Hallo zusammen,
das meine Frage so ein durcheinander ausgelöst hat tut mir leid.
Ich habe eben per Mail die Antwort der Bauaufsicht bekommen. Wie zu erwarten ist die Errichtung eines Fahnenmastes ein baugenehmigungsfreies Vorhaben. Was mich gewundert, aber auch gefreut hat: Die Errichtung eines Mastes ist nicht abstandsflächenrelevant und höhenrelevant. Sie empfehlen aber die Einhaltung eines Abstandes von 3m.
Vielen Dank für eure Hilfe
Sven
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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