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gregman22
Liebe Community,
ich befinde mich in der notariellen Vertragserstellung für den Kauf meines Grundstücks.
Eckdaten: ca. 1000m2, Altbestand, Bauplan vorhanden
Zuvor hat dort ein Mann als Nomade gelebt. Er hat das Grundstück zuwuchern lassen und gleichzeitig versucht, unabhängig zu leben. Deshalb hat er 6 Öltanks (1-2 im Keller, Rest im Haus verteilt) installiert. Laut Makler wurden alle Öltanks fachmännisch aufgeschnitten und die Inhalte gereinigt. Das heißt es werden "nur" Mehrkosten für die Entsorgung der Tanks entstehen.
Bislang haben sich nirgends Anomalien gezeigt..
Ich würde gerne trotzdem dafür sorgen, dass ich vor unvorhersehbaren Problemen geschützt bin. Deshalb war meine Idee, im Kaufvertrag eine Klausel zur Rückabwicklung mit dem Verkäufer zu verhandeln. Dort sollte eine nachträglich festgestellte Kontamination des Bodens als Fall genannt werden.
Was haltet ihr davon? Ist das gängig und realistisch?
Abschließend eine andere unabhängige Frage:
Entlang des Grundstückes befindet sich eine alte überirdische Stromleitung. Siehe Bild. Diese erschloss einst mein Altbau-Haus (heute nicht mehr notwendig) und bis heute noch ein Haus auf der anderen Straßenseite. Nachdem ich diese Leitung nicht mehr benötige, würde ich gerne bis zur nächsten Stütze die Leitung entfernen lassen (siehe vorne links).
Habt ihr damit Erfahrungen und mit welchen Kosten ist zu rechnen? Läuft dies über den Stromerzeuger, oder über das Bauamt?
Vielen Dank!
ich befinde mich in der notariellen Vertragserstellung für den Kauf meines Grundstücks.
Eckdaten: ca. 1000m2, Altbestand, Bauplan vorhanden
Zuvor hat dort ein Mann als Nomade gelebt. Er hat das Grundstück zuwuchern lassen und gleichzeitig versucht, unabhängig zu leben. Deshalb hat er 6 Öltanks (1-2 im Keller, Rest im Haus verteilt) installiert. Laut Makler wurden alle Öltanks fachmännisch aufgeschnitten und die Inhalte gereinigt. Das heißt es werden "nur" Mehrkosten für die Entsorgung der Tanks entstehen.
Bislang haben sich nirgends Anomalien gezeigt..
Ich würde gerne trotzdem dafür sorgen, dass ich vor unvorhersehbaren Problemen geschützt bin. Deshalb war meine Idee, im Kaufvertrag eine Klausel zur Rückabwicklung mit dem Verkäufer zu verhandeln. Dort sollte eine nachträglich festgestellte Kontamination des Bodens als Fall genannt werden.
Was haltet ihr davon? Ist das gängig und realistisch?
Abschließend eine andere unabhängige Frage:
Entlang des Grundstückes befindet sich eine alte überirdische Stromleitung. Siehe Bild. Diese erschloss einst mein Altbau-Haus (heute nicht mehr notwendig) und bis heute noch ein Haus auf der anderen Straßenseite. Nachdem ich diese Leitung nicht mehr benötige, würde ich gerne bis zur nächsten Stütze die Leitung entfernen lassen (siehe vorne links).
Habt ihr damit Erfahrungen und mit welchen Kosten ist zu rechnen? Läuft dies über den Stromerzeuger, oder über das Bauamt?
Vielen Dank!