Y
ypg
Ich nochmal zur Kontamination:
Man kann zwar sehr viel in einen Notarvertrag reinschreiben, aber es muss ja definiert werden. Und ohne vorher ein Gutachten erstellt zu haben, gibt es keinerlei nachvollziehbaren Werte.
Wo willst Du denn die Grenze ziehen? Ein bisschen kontaminiert, sehr viel kontaminiert? Also ab Wert so und oder so? Ist in einer Ecke kontaminiert oder an mehreren Stellen kontaminiert?... ist es überhaupt das Öl aus den Tanks des Verstorbenen oder ist es das erwähnte angeschwemmte Öl von der @Lotti88 ?
Vom Grundsatz her gibt es genau deshalb die Baugrunduntersuchungen: entweder der Verkäufer bietet es als Service mit an (damit überhaupt welche kaufen), der Käufer organisiert vor dem Kauf selbst eins (um sich abzusichern oder er organisiert es nach dem Kauf, um beruhigt und sauber auf guter Erde bauen zu können.
Letztendlich wäre dann ein unüberlegter Kauf eines jeden Grundstücks möglich, wenn man so verfahren würde. Meiner Meinung gilt so etwas nur bei Täuschung und Lüge. Dafür braucht es dann aber auch keinen solchen Passus. Die Dienstleistung eines Notares sollte dahingehend nicht überstrapaziert werden.
Aber Du kannst es ja gern versuchen und berichtest dann. Ich gehe mal davon aus, dass sich die Erbengemeinschaft dann den anderen Interessenten zuwenden wird und letztendlich an den verkauft, der keinen Stress macht.
Deshalb war meine Idee, im Kaufvertrag eine Klausel zur Rückabwicklung mit dem Verkäufer zu verhandeln. Dort sollte eine nachträglich festgestellte Kontamination des Bodens als Fall genannt werden.
Was haltet ihr davon? Ist das gängig und realistisch?
Wir haben bereits die Zusage erhalten. Dennoch möchte ich mich vor solch einer unvorhersehbaren Grundstückseigenschaft absichern, da diese den Wert natürlich mindern könnte.
Du kannst Dich nach meiner Meinung nicht absichern.Ich will vermeiden, dass bei diesem riesigen Volumen noch irgend welche weiteren unvorhersehbaren Kosten aufkommen.
Man kann zwar sehr viel in einen Notarvertrag reinschreiben, aber es muss ja definiert werden. Und ohne vorher ein Gutachten erstellt zu haben, gibt es keinerlei nachvollziehbaren Werte.
Wo willst Du denn die Grenze ziehen? Ein bisschen kontaminiert, sehr viel kontaminiert? Also ab Wert so und oder so? Ist in einer Ecke kontaminiert oder an mehreren Stellen kontaminiert?... ist es überhaupt das Öl aus den Tanks des Verstorbenen oder ist es das erwähnte angeschwemmte Öl von der @Lotti88 ?
Vom Grundsatz her gibt es genau deshalb die Baugrunduntersuchungen: entweder der Verkäufer bietet es als Service mit an (damit überhaupt welche kaufen), der Käufer organisiert vor dem Kauf selbst eins (um sich abzusichern oder er organisiert es nach dem Kauf, um beruhigt und sauber auf guter Erde bauen zu können.
Letztendlich wäre dann ein unüberlegter Kauf eines jeden Grundstücks möglich, wenn man so verfahren würde. Meiner Meinung gilt so etwas nur bei Täuschung und Lüge. Dafür braucht es dann aber auch keinen solchen Passus. Die Dienstleistung eines Notares sollte dahingehend nicht überstrapaziert werden.
Aber Du kannst es ja gern versuchen und berichtest dann. Ich gehe mal davon aus, dass sich die Erbengemeinschaft dann den anderen Interessenten zuwenden wird und letztendlich an den verkauft, der keinen Stress macht.