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Sandro177
Hallo liebes Forum,
Ich habe jetzt viel hier gelesen aber bin immer noch nicht so richtig weiter gekommen.
Wir haben folgende Situation. Wir haben in 10/2020 einen Vertrag zum Bau einer Doppelhaushälfte unterschrieben mit einer Festpreisbindung für 24 Monate. Die zugehörige Firma hat uns auch ein Grundstück vermittelt, welches lt Aussage kurzfristig erschlossen werden würde. Nun das war nicht so, wir waren zu blauäugig, aber das kann man jetzt nicht mehr ändern.
In 10/2022 wird jetzt die Baureife der Grundstücke erreicht sein.
Wir wollen weiter bauen uns auch mit dem BU auf vernünftiger Basis einigen, allerdings sind die Belastungen durch gestiegene Zinsen und die allgemeine Inflation natürlich sehr hoch.
Dazu jetzt einige Fragen:
Bezieht sich die Preisbindung im allgemeinen auf den Baubeginn oder die Fertigstellung?
Ist es richtig, dass Preiserhöhung nur an uns "weitergegeben dürfen" die nach dem Auslaufen der Preisbindung entstehen?
Letzteres wurde uns in einem Gespräch in 2021 so zugesichert, welches statt fand, als klar war, dass die Erschließung erheblich länger dauern würde als geplant.
Mittlerweile fühlt das BU sich an diese Aussage nicht mehr gebunden, da die Situation sich so erheblich geändert habe.
Das Unternehmen möchte gerne, dass wir einen neuen Vertrag unterschreiben. Sehe ich es richtig, dass wir das auf gar keinen Fall tun sollten, weil es für uns quasi nur Nachteile bringt? Wir bauen schon sehr in der Basisausführung, haben aber Kalksandstein anstatt Porenbeton, das wäre der einzige Punkt, an dem man noch Kosten einsparen könnte. Wie sollte man so eine Nebenabsprache gestalten, damit nicht plötzlich der alte Vertrag belastet wird. Um einmal Zahlen zu nennen, eine aktuelle Kalkulation wurde über 30% teuer sein als in 2020. 10% wären gut zu stemmen, irgendwo bei 20% läge eine Grenze ab der die Unternehmung wirklich schwierig für uns werden würde.
Vielen Dank für jeden Hinweis und viele Grüße
Ich habe jetzt viel hier gelesen aber bin immer noch nicht so richtig weiter gekommen.
Wir haben folgende Situation. Wir haben in 10/2020 einen Vertrag zum Bau einer Doppelhaushälfte unterschrieben mit einer Festpreisbindung für 24 Monate. Die zugehörige Firma hat uns auch ein Grundstück vermittelt, welches lt Aussage kurzfristig erschlossen werden würde. Nun das war nicht so, wir waren zu blauäugig, aber das kann man jetzt nicht mehr ändern.
In 10/2022 wird jetzt die Baureife der Grundstücke erreicht sein.
Wir wollen weiter bauen uns auch mit dem BU auf vernünftiger Basis einigen, allerdings sind die Belastungen durch gestiegene Zinsen und die allgemeine Inflation natürlich sehr hoch.
Dazu jetzt einige Fragen:
Bezieht sich die Preisbindung im allgemeinen auf den Baubeginn oder die Fertigstellung?
Ist es richtig, dass Preiserhöhung nur an uns "weitergegeben dürfen" die nach dem Auslaufen der Preisbindung entstehen?
Letzteres wurde uns in einem Gespräch in 2021 so zugesichert, welches statt fand, als klar war, dass die Erschließung erheblich länger dauern würde als geplant.
Mittlerweile fühlt das BU sich an diese Aussage nicht mehr gebunden, da die Situation sich so erheblich geändert habe.
Das Unternehmen möchte gerne, dass wir einen neuen Vertrag unterschreiben. Sehe ich es richtig, dass wir das auf gar keinen Fall tun sollten, weil es für uns quasi nur Nachteile bringt? Wir bauen schon sehr in der Basisausführung, haben aber Kalksandstein anstatt Porenbeton, das wäre der einzige Punkt, an dem man noch Kosten einsparen könnte. Wie sollte man so eine Nebenabsprache gestalten, damit nicht plötzlich der alte Vertrag belastet wird. Um einmal Zahlen zu nennen, eine aktuelle Kalkulation wurde über 30% teuer sein als in 2020. 10% wären gut zu stemmen, irgendwo bei 20% läge eine Grenze ab der die Unternehmung wirklich schwierig für uns werden würde.
Vielen Dank für jeden Hinweis und viele Grüße