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sergutsh
natürlich, keine Baugenehmigung ist in Stein gemeißelt....
1. Kann man die Heizung während der Bauphase und nach Erhalt der Baugenehmigung noch einfach so ändern?
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auch die korrigierte Gebäudeenergiegesetz-Berechnung...
2. Welche Unterlagen werden alles für einen Nachtrag beim Bauamt benötigt? Außenansichten, Datenblätter der Luftwärmepumpe und welche noch?
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mit der an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist der Antrag futsch, denn die Grundlage für die Berechnung ist nicht mehr gegeben - die Ausführung wird nicht mehr dem beantragten Stand entsprechen. Genaueres musst du mit deinem Energie-Effizienz-Experten klären, der deinen Antrag vorbereitet hat. In diesem Falle wird das schöne Geld aus bekannten Gründen vermutlich nicht mehr geben, auch wenn es sich bei der Heizungsart um eine Verbesserung im Sinne des Gebäudeenergiegesetz handelt....
3. Könnte es ggf. Probleme mit dem bereits genemigten KfW55 Antrag geben und müsste in Bezug auf die Förderung eine neue Energieberechnung gemacht werden?
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den Gasanschluss abbestellen, falls bereits beantragt ;)...
4. Gibt es weitere Themen und/oder Punkte die man beachten sollte?
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