Erbschaft Doppelhaushälfte - Testament oder Grundbuch ausschlaggebend?

4,80 Stern(e) 5 Votes
Tolentino

Tolentino

Da kennst du aber das Forum schlecht. Wir bohren so lange nach, bis du die ganze Familiengeschichte ausgebreitet hast und wir geben kostenlos Tipps.
Bei nem Psychologen zahlst du 100 EUR für 50 min und je nach Schule hört er dir nur zu oder du musst zu nem Stuhl, als wäre es dein Vater, reden. Also, schätze doch mal die Möglichkeiten hier...
:p
 
H

HansDampf88

Ich kenne das Forum mittlerweile ganz gut - bevor es hier zu wilden Spekulationen, Interpretationen und Unterstellungen kommt, würde ich es von meiner Seite gerne dabei belassen :p Ansonsten nimmt das hier wieder eine erschreckende Dynamik in die falsche Richtung :)
Damit sind natürlich nicht alle Forenmitglieder gemeint - der Großteil ist ja nett und konstruktiv.
 
B

BoulderBoy

Also wir hatten bei uns einen ähnlichen Fall. Durch eine ungenaue Formulierung hätte mein Onkel Anspruch auf das Grundstück eines mir verebten Hauses gehabt. Ging darum dass mein Vater nur mit Zustimmung meiner Großeltern verkaufen darf. Dieses Recht ging dann je nach Auslegung auf meine Onkel über.

Unser Notar hat dann die richtigen Passagen aus Vergleichsfällen rausgesucht und das wurde dann beim Grundbuchamt akzeptiert und das Haus auf mich übertragen. Das hätte auch ohne Kooperation mit meinem Onkel funktioniert.
Hätte das nicht geklappt und mein Onkel wäre nicht so verständnisvoll gewesen, hätte man nach Aussage des findigen Notars die Sache vor Gericht klären und ihn schlimmsten Falls auszahlen müssen.

Problematisch ist dann in der Tat das sich alle Parteien über den Preis einig werden müssen und am besten selbstständig. Ein unabhängiger Gutachter/Schlichter kostet nämlich ne Menge. Ich kann da eigentlich nur raten offen zu kommunizieren und einen gescheiten Makler finden, der einschlägige Erfahrung mit komplizierten Erbengemeinschaften hat.
 
B

BoulderBoy

Bei einer Erbengemeinschaft kann man m.W. nichts blockieren. Das Gegenteil ist der Fall: jeder Erbe kann die Auflösung der Gemeinschaft fordern, dann wird das Erbe verkauft oder versteigert.
Stimmt nicht. Alle Erben müssen sich einig sein. Ist einer nicht einverstanden seinen "Teil" zu verkaufen, kann er alles blockieren.

Macht auch auf eine komische Art Sinn. Mein Eigentum soll ja auch nicht einfach wer Fremdes verkaufen dürfen.
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
Im Forum Liquiditätsplanung / Finanzplanung / Zinsen gibt es 3154 Themen mit insgesamt 69160 Beiträgen
Oben