Pflichtanteil hab ich vergessen. Der muß aber eingefordert werden und könnte ja vielleicht auch anderweitig vergütet werden.Wo ist mein Fehler? :)
Bei einer Erbengemeinschaft kann man m.W. nichts blockieren. Das Gegenteil ist der Fall: jeder Erbe kann die Auflösung der Gemeinschaft fordern, dann wird das Erbe verkauft oder versteigert.so könnte der eine Sohn, beispielsweise, den Verkauf des Hauses nicht blockieren
Hm. Hat man "kein Gewissen", wenn man den korrekten Anteil vom korrekten Wert seines Erbes haben möchte? Oder vielleicht, wenn man den eigenen Bruder über den Tisch ziehen will, um selber ein Haus zum Schnäppchenpreis zu bekommen?Gibt halt Leute, die haben kein Gewissen ;-)
Naja, wenn man jeglichen Kontakt zur eigenen Mutter abbricht, ihr so den Lebensabend ziemlich verhagelt, die Geschwister mit der Pflege komplett alleine lässt und sich jeglicher Verantwortung entzieht, dann sollte man aus moralischer Sicht sicherlich erstmal kleine Brötchen backen. Oder was meinst du?Bei einer Erbengemeinschaft kann man m.W. nichts blockieren. Das Gegenteil ist der Fall: jeder Erbe kann die Auflösung der Gemeinschaft fordern, dann wird das Erbe verkauft oder versteigert.
Hm. Hat man "kein Gewissen", wenn man den korrekten Anteil vom korrekten Wert seines Erbes haben möchte? Oder vielleicht, wenn man den eigenen Bruder über den Tisch ziehen will, um selber ein Haus zum Schnäppchenpreis zu bekommen?